Hallo liebe Forengemeinde,
folgender Fall beschäftigt mich grad:
Es war eben ein deutscher Staatsbürger bei mir wegen einer Erbausschlagung nach seinem hier in Deutschland verstorbenen Onkel. Da seine Mutter (Schwester des Erblassers) noch keine Erbausschlagung erklärt hat und außerdem noch die Ausschlagungserklärung für die minderjährigen Kinder des Erblassers familiengerichtlich genehmigt werden muss, hat die Problematik noch etwas Zeit.
Er ist verheiratet mit einer Russin, welche auch noch in Russland lebt und in absehbarer Zeit nicht nach Deutschland kommt (Visum muss erst noch erteilt werden). Diese ist im vierten Monat schwanger. Das Kind war zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits gezeugt und wird sehr wahrscheinlich in Russland geboren.
Nun plagt mich die Frage, wie sieht eine ordnungsgemäße Erbausschlagung für das Kind aus? Wenn es in Russland geboren wird, ist, so denke ich, russisches Recht auf die Sorgerechtssituation anzuwenden. Nach deutschem Recht wär ja die Erklärung beider Eltern erforderlich, aber vllt ist es ja in Russland anders? Leider hab ich hierzu überhaupt keine Literatur zur Verfügung. Das Problem ist auch noch, dass das Konsulat für die Frau in Russland aufgrund der Entfernung nur schwer zu erreichen ist. Ich weiß leider auch nicht, wie die Ortsform einer Erbausschlagung in Russland aussieht.
Vllt gibt es ja hier jemanden, der schon einmal einen ähnlichen Fall hatte und mir weiterhelfen kann :).