Nachdem ich heut die dritte Sache mit dem gleichen "Problem" hab, brauch ich mal ne kurze Meinungsäußerung von euch:
In einer Urkunde nehmen die Beteiligten Bezug auf eine andere Urkunde (UR-Nr. usw. genau bezeichnet), die ihnen "heute in Ausfertigung vorliegt". Diese andere Urkunde ist aber weder beigefügt, noch haben die Beteiligten auf die Beifügung verzichtet. Ich würd das daher bemängeln. Oder verstehe ich § 13 a Abs. 2 BeurkG falsch?
Schon mal ein schönes WE!