NTV bei Einstellung nach § 207 InsO

  • Möchte dem Plenum folgende Frage vorstellen:

    Wie haltet ihr es bei der - nachträglichen - Anordnung einer NTV bei 207 ? (sollte das Thema schon mal gelaufen sein, sorry, dann bitte ich um Hinweis).

    Ich bin da gesetzespositivistisch unterwegs (oki, zu sowas darf man sich ja heut schon nicht mehr bekennen) und halte sie für nicht zulässig !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • LG Marburg, 27.11.2002, 3 T 214/02

    Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - Anordnung einer Nachtragsverteilung von nach der Einstellung des Verfahrens eingegangener Gelder durch den Insolvenzverwalter - Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachtragsverteilung hinsichtlich eingestellter Verfahren - Entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 211 Abs. 3 Insolvenzordnung (InsO) für die Fälle der Einstellung mangels Masse


  • Ich bin da gesetzespositivistisch unterwegs (oki, zu sowas darf man sich ja heut schon nicht mehr bekennen) und halte sie für nicht zulässig !

    Ich stimme dir voll und ganz zu.

    Ich denke gerade durch den § 211 III ist zu eindeutig geregelt, dass eben gerade nur bei Einstellung nach § 211 eine NTV in Betracht kommt und bei allen anderen nicht.

  • LG Marburg, 27.11.2002, 3 T 214/02

    Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - Anordnung einer Nachtragsverteilung von nach der Einstellung des Verfahrens eingegangener Gelder durch den Insolvenzverwalter - Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachtragsverteilung hinsichtlich eingestellter Verfahren - Entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 211 Abs. 3 Insolvenzordnung (InsO) für die Fälle der Einstellung mangels Masse

    geht man auf die verlinkte Entscheidung sagt der Leitsatz aber genau das Gegenteil von dem, was du kurz eingestellt hast - nämlich, dass NTV bei mangels Masse nicht zulässig ist.

  • Stimmt, dann ändern wir den Leitsatz etwas ab: :D

    Ist das Verfahren nach § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden, ist ein Fall des § 203 Abs. 1 InsO nicht gegeben, so dass die Anordnung einer Nachtragsverteilung nicht möglich ist. Eine entsprechende Anwendung der für die Fälle der Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit geltenden Vorschrift des § 211 Abs. 3 InsO kann mangels analogiefähiger Regelungslücke nicht erfolgen.

  • Also ich meine auch, das geht nicht. Und wir ordnen das bei uns auch nicht an. da ist das Gesetz ausnahmsweise mal eindeutig.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Das wuerde auch keinen Sinn machen. Einerseits der Wegfall der Verwertungsverpflichtung und dann trotzdem die NTV. Wer mag soll einen neuen Antrag stellen. Der GF ist nicht mehr datu verpflichtet

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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