29. Februar

  • Stimmt es, wie heute SPIEGEL online schreibt, dass sich der Schalttag für Inhaftierte nachteilig auswirkt, weil sie einen Tag mehr "brummen" müssen?

  • Das kommt darauf an, womit man die verbüßte Strafe in einem Schaltjahr in Vergleich bringt.
    Beispiel : Zu vollstrecken sind 3 Monate Freiheitsstrafe. Der Verurteilte stellt sich am 20. Februar 2012 zum Strafantritt. Nach § 37 Abs. 4 StVollstrO "ist bei der Berechnung nach Monaten oder Jahren bis zu dem Tage zu rechnen, der durch seine Zahl dem Anfangstage entspricht", also bis zum 20. Mai 2012. Die Strafe endet somit mit Ablauf des 19. 5. 2012.
    Wenn man das mit einer gleichlautenden Strafverbüßung im Jahre 2011 vergleicht, hat der Verurteilte in der Tat 1 Tag länger in Haft verbracht.
    Zieht man allerdings den Vergleich mit einem Verurteilten, der sich am 20. Juni 2012 zum Strafantritt stellt und dementsprechend seine 3-monatige Strafe mit Ablauf des 19. 9. 2012 verbüßt haben wird, so stünde unser Gefangener, der von Februar bis Mai verbüßt um 2 Tage günstiger dar.

  • Naja, das kann man aber auch anders herum sehen: Der Februar hat weder 30 noch 31 Tage und wer über den Februar "sitzt", spart in jedem Fall gegenüber den anderen Monaten, egal ob Schaltjahr oder nicht. ;)

  • Stimmt es, wie heute SPIEGEL online schreibt, dass sich der Schalttag für Inhaftierte nachteilig auswirkt, weil sie einen Tag mehr "brummen" müssen?

    Mir kommen die Tränen. Die armen Verurteilten. Das gleiche gilt doch für Monate mit 31 Tagen im Vergleich mit Monaten mit 30 Tagen.

  • Unglaublich, was investigative journalistische Arbeit alles so an Problemen zu Tage fördert, hier eine Regelung, die seit weit über 100 Jahren für alle möglichen Fristen gilt, § 188 BGB, also nicht nur für Häftlinge und bisher niemand aufgefallen ist und sich auch keiner daran gestört hat. (*Blümchen überreich*)

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

    Einmal editiert, zuletzt von Wobder (2. März 2012 um 09:37)

  • Stimmt es, wie heute SPIEGEL online schreibt, dass sich der Schalttag für Inhaftierte nachteilig auswirkt, weil sie einen Tag mehr "brummen" müssen?

    Stimmt es, dass sich der 29.02. nachteilig für Arbeitnehmer auswirkt, weil sie einen Tag mehr arbeiten müssen. :teufel:

  • Moment mal, die Woche mit dem 29. hatte auch nur 5 Werktage (jaja, für einige ist der Sonnabend auch noch Werktag). Die Woche war also auch nicht länger.

  • Stimmt es, wie heute SPIEGEL online schreibt, dass sich der Schalttag für Inhaftierte nachteilig auswirkt, weil sie einen Tag mehr "brummen" müssen?

    Stimmt es, dass sich der 29.02. nachteilig für Arbeitnehmer auswirkt, weil sie einen Tag mehr arbeiten müssen. :teufel:

    Auf zum BVerfG: Alle vier Jahre wird man beschissen! Gut, dass es mal jemand merkt. :daumenrau

  • Lesen Sie nächte Woche: Skandal! Bei Straftaten erwischt werden führt unter Umständen zu Freiheitsstrafen. Spiegel spricht mit betroffenen Opfern.

    ... man, man,man. Teures Kloheftchen. Mehr ist der Spiegel wohl auch nicht mehr.

    Aber ernsthaft:

    Es kommt bei der Vollstreckung auf die Berechnung und den Zeitpunkt der Inhaftierung an. Klar kann es sein, dass er damit einen Tag länger brummt als in einem "normalen" Jahr, aber es kann unter Umständen sogar zu einer Verbesserung führen.

    Und außerdem: der Häftling, der sich z.B. um 18 Uhr stellt bekommt den Tag trotzdem voll angerechnet. Und durch die Rechnung mit TB und TE wird er auch wieder bevorteilt.

  • Es gab vor vielen Jahren mal die Idee, das StGB zu ändern und den Monat grundsätzlich mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen. Der Vorschlag wurde abgelehnt, weil dadurch eine 15-jährige Freiheitsstrafe um 78 Tage verkürzt werden würde.

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