Wir haben bei Ausschlagungen folgendes Problem:
Unsere Geschäftsstelle hat schon eltern weggeschickt und sie gebeten mit dem über 14jährigen Kind wiederzukommen, da dieser mit ausschlagen müsse.
Die Rechtspfleger halten dies für falsch. Die Eltern können die Ausschlagung doch allein erklären und es genügt, den Jgendlichen schriftlich zu informieren, richtig?
Wenn nicht, wo steht der richtige Weg?