Ich überlege mir gerade, wie die Rechnungsprüfung der Betreuer bei beanstandungsfreien Rechnungslegungen möglichst schnell und effektiv erfolgen kann.
1. Schreiben nach Ablauf der Rechnungslegungsfrist an den Betreuer dass er zum (Datum) Rechnung zu legen hat.
Hinweis darauf, dass er bei beanstandungsfreier Rechnung keine Schreiben vom Betreuungsgericht mehr bekommt und er in einem Jahr wieder Rechnung zu legen hat.
1. Stempel auf die Rechnung:
Geprüft. Keine Beanstandungen
Terminbuch (1 Jahr) eingetragen am:
Statistik eingetragen am:
2. Kein weiterer Entgegennahmebeschluss bzw. - verfügung bezüglich der Rechnungslegung.
Keine Nachricht an die Beteiligten.
3. Am optimalsten wäre es, wenn die EDV in der Lage wäre, die Schreiben, mit den die jeweils fälligen Rechnungslegungen angefordert werden, automatisch am jeweiligen Fälligkeitstag auszudrucken, also ohne jegliche weitere Eingabe. Unsere EDV ist dazu leider nicht in der Lage.
Kennt jemand ein noch besseres Verfahren ?