Prüfung Rechungslegung

  • Ich überlege mir gerade, wie die Rechnungsprüfung der Betreuer bei beanstandungsfreien Rechnungslegungen möglichst schnell und effektiv erfolgen kann.

    1. Schreiben nach Ablauf der Rechnungslegungsfrist an den Betreuer dass er zum (Datum) Rechnung zu legen hat.
    Hinweis darauf, dass er bei beanstandungsfreier Rechnung keine Schreiben vom Betreuungsgericht mehr bekommt und er in einem Jahr wieder Rechnung zu legen hat.


    1. Stempel auf die Rechnung:
    Geprüft. Keine Beanstandungen
    Terminbuch (1 Jahr) eingetragen am:
    Statistik eingetragen am:


    2. Kein weiterer Entgegennahmebeschluss bzw. - verfügung bezüglich der Rechnungslegung.
    Keine Nachricht an die Beteiligten.


    3. Am optimalsten wäre es, wenn die EDV in der Lage wäre, die Schreiben, mit den die jeweils fälligen Rechnungslegungen angefordert werden, automatisch am jeweiligen Fälligkeitstag auszudrucken, also ohne jegliche weitere Eingabe. Unsere EDV ist dazu leider nicht in der Lage.

    Kennt jemand ein noch besseres Verfahren ?

  • Und was ist mit den Belegen? Kommentarlos zurück schicken? Also ich brech mir keinen Zacken aus der Krone den Prüfvermerk, dass alles okay ist mit den Belegen an den Betreuer zurückzusenden. Manchmal liegt ja auch noch die Kostenrechnung dabei oder der Beschluss zur Zahlung der Aufwandsentschädigung. Oder noch ein anderes Schreiben.

  • Die Rücksendung der Belege stelle ich mir vor wie die Rücksendung der Belege vom Finanzamt bei der Steuererklärung. Einfach ein Allerweltsschreiben beifügen.

    Na dann stört doch der Zusatz, dass die Rechnungslegung beanstandungsfrei ist und ggf. ein Hinweis auf die neue Frist auch nicht.

  • Genau, dem Betreuer gleich aufgeben, bis wann er die nächste RL einreichen muss. 3 Wochen nach Ablauf der Frist: Durch Registratur erinnern lassen (ohne RPfl-Vorlage), 1 Mon. danach WV an RPfl.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Stimmt ! Im Rücksendungsschreiben kann u.a. nochmals darauf hingewiesen werden, dass die nächste Rechnungslegung unaufgefordert in einem Jahr vorzulegen ist, was bei den Berufsbetreuern eigentlich reibungslos erfolgt.
    Ich möchte eben das Verfahren erledigen können, ohne dass besondere weitere Beschlüsse bzw. Verfügungen gemacht und wieder ausgefertigt werden müssen, insbesondere wegen der akuten Personalknappheit auf unserer Geschäftsstelle.

  • Genau, dem Betreuer gleich aufgeben, bis wann er die nächste RL einreichen muss. 3 Wochen nach Ablauf der Frist: Durch Registratur erinnern lassen (ohne RPfl-Vorlage), 1 Mon. danach WV an RPfl.


    :daumenrau So kenne ich's auch!

    Und das "Allerweltsschreiben" muss doch auch wer verfügen. Oder soll das die SE selbständig rausschicken? Dann verlagerst Du die Arbeit doch nur auf andere.
    Nach der Zeit, die man für eine vernünftige Prüfung der RL braucht, ist die anschl. (Formular-)Verfügung immer mein geringstes Problem gewesen.
    Und meist war tatsächlich der Vergütungsantrag dabei oder etwas anderes mitzuteilen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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