§ 1811 BGB - Anlage in norwegische Kronen

  • Hallo,

    hat schonmal jemand eine NOK Anleihe genehmigt?
    Ich habe hier eine Betreute, 52 Jahre, paranoide Schizophrenie.
    Sie ist zusammen mit ihrer Schwester ( Betreuerin) Eigentümerin von 2 großen Mietshäusern. Der Lebensunterhalt wird größtenteils durch ihre Erwerbsunfähigkeitsrente bestritten.

    Neben den Mietshäusern verfügt sie über Geldvermögen in Höhe von rund 800.000€. Dieses liegt derzeit auf einem Sparkonto. Nun möchte die Betreuerin einen Teil des Geldes ( genaue Höhe noch unbekannt) als KFW 2,875% NOK Medium Term Note anlegen. Wenn die Anlage fällig wird, soll diese auf ein Währungskonto fliessen, um das Kursrisiko gering zu halten.

    Meine Rechergen im Internet haben ergeben, dass die Anleihe im Rating als recht sicher gilt, die Zinsen aber eben auch nicht arg viel höher sind als in Deutschland. Hat jemand damit schon Erfahrungen?

    Habe mir schon überlegt einen Sachverständigen zu bestellen, aber ist vielleicht auch etwas übertrieben. Für einen kompetenten Verfahrenspfleger, der sich mit der Materie auskennt ( wüßte da jemand), gibt es keinen Raum, da die Betreute anhörbar ist.

    Hat jemand Erfahrungen? Tipps?

    Gruss

  • Warum nicht ein Bundesschatzbrief? Warum nicht ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto?
    Das wären die Fragen, die ich zuerst stellen würde.
    Und wenn die nicht gut begründet würden, würde ich wohl zunächst ablehnen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Warum nicht ein Bundesschatzbrief? .....

    Das wären die Fragen, die ich zuerst stellen würde.
    Und wenn die nicht gut begründet würden, würde ich wohl zunächst ablehnen.

    Ist denn der Herr Schäuble vertrauenswürdig?
    Ist es nicht so, dass Herr Schäuble ein gigantisches Schneeballsystem in Gang hält?

    Schließlich werden Rückzahlungen nicht aus Erwirtschaftetem, sondern aus neuen Einnahmen vorgenommen!

    :D

  • Als Neukunde erhält man bei verschiedenen Geldinstituten über 2% Zinsen. D. Betreuer könnte zum Beispiel jeweils 100.000.- € für ein Jahr anlegen und wäre so auf der (mündel-)sicheren Seite. Weiterhin stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Rendite. Kosten für die Geldanlage? Welche Versteuerung zurzeit bzw. nach der Anlage?Soll der Betreuer doch mal die Sicherheit der Anlage begründen!
    Kann er nicht? Antrag ablehnen! Nicht den Bankberater spielen.

  • Auf der Webseite von finanzen100 ist eine Chart abgedruckt. Nach der ist im Rahmen der sog. Finanzkrise die Krone extrem nach oben gegangen und seitdem jedes Jahr wieder im Wert gefallen. Liegt jetzt wieder unter dem Wert von 2008, also vor dem Hype.

  • Ohne die genaue Höhe des Anlagebetrages zu kenne, ist es eigentlich nicht möglich ,"gescheit" Stellung zu nehmen.

    Der ( übliche ? ) Verweis auf die mündelsicheren Anlagen gem. § 1807 I Nr. 5 BGB fruchtet hier nicht , da die Betreuerin bei großem Vermögen wie hier verpflichtet ist , auf eine breite Streuung ( die logischerseise auch nicht mündelsichere Anlagen mit einschließt ) der Geldanlage zu achten.

    Ob man den nicht sicheren Teil des Anlagespektrums mit NOK alleine bestreiten "darf" ,steht natürlich auf einem anderen Blatt.
    Bei Fremdwährungsanleihen ist eben auch das Währungsrisiko zu beachten.
    Sieht man zur Zeit bei austral. Dollar, der zeitweise in der Vergangenheit hochgelobt wurde und inzwischen aber den Sinkflug angetreten hat.
    Dennoch dürfte eine Geldanlage in Hartwährungsländern wie Norway immer noch sicherer sein, als eine direkte Anlage in Aktien oder Aktienfonds.

    Der Verweis auf Inflationssicherheit ist vorl. Quatsch, da m.E. die Betreute mit ihrem Immobilienanteil gegen Inflationsrisiken gewappnet ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (26. April 2012 um 08:03)

  • Habe gestern noch mit ihr telefoniert.
    200.000 Euro sollen in eine sog. Inflationsanleihe der Landesbank BW und 100.000 Euro in die NOK Anleihe.

    Finde die Streuung eigentlich gar nicht so schlecht. 500.000 € bleiben erstmal auf dem Sparkonto.

  • Der Betreuten habe ich die Unterlagen vor Kurzem geschickt. Sie nimmt eigentlich zu Allem schriftlich Stellung, daher rechne ich hier auch hier damit, dass sie eine Meinung hat. Bisher ist aber noch nix eingegangen.

  • 1/4 des Gesamtvermögens in die benannten Anlagen zu stecken, wäre ( sogar für mich ) zuviel an "unsicherem" Anteil.
    Bei der LBBW ist schließlich auch das Emittentenrisiko zu beachten.
    Und die Landesbank BW steht nicht mehr so gut da wie früher.

  • ...Der ( übliche ? ) Verweis auf die mündelsicheren Anlagen gem. § 1807 I Nr. 5 BGB fruchtet hier nicht , da die Betreuerin bei großem Vermögen wie hier verpflichtet ist , auf eine breite Streuung ( die logischerseise auch nicht mündelsichere Anlagen mit einschließt ) der Geldanlage zu achten.
    ...

    Das folgt woraus, § 1642 BGB?
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    Vom Verhältnis her finde ich die NOK-Anlage OK (wenn sie allein wäre). Ob sie hinreichend sicher ist, weiß ich nicht, im Zweifel lehne ich ab. Insgesamt darf nach meiner persönl. Auffassung der unsichere Anteil 20 % des Gesamtvermögens nicht übersteigen. Ist aber Geschmack, und über den lässt sich nicht streiten.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Dürfte zusammen mit dem Immobilienvermögen etwas weniger als 1/4 sein. Die Inflationsanleihe hat einen Kapitalschutz, im 1. Jahr eine Mindestverzinsung von 2,75% und danach zwischen 1% und 5%.

    Die genauen Kosten sind mir aber noch nicht ganz klar.

  • Das stützt deine Behauptung nicht, ggf. zitiere bitte.

    § 1811 S. 2 BGB : "Die Erlaubnis soll nur verweigert werden, wenn die beabsichtigte Art der Anlegung nach Lage des Falles den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung zuwiderlaufen würde."

    Die Vorschrift regelt, wann die Erlaubnis !! verweigert werden kann, nicht wie der Betreuer Geld anzulegen hat, hierfür gilt § 1806 BGB. § 1642 BGB gilt nicht für Betreuer.

    Soweit hinreichend mündelsicher verzinst, ist das völlig ausreichend. Zu mehr ist der Betreuer nicht verpflichet.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Was ich zu zitieren habe oder nicht , bleibt wohl immer noch mir überlassen.

    Im übrigen verweise ich auf die aufgeführte Rechtsprechung.
    Den § 1642 BGB habe ich selbst nicht ins Spiel gebracht.
    Von da her kann er mir auch nicht entgegengehalten werden.

    Damit dürfte der Mohr seine Schuldigkeit getan haben.

  • 2,875 % bekommt man -laufzeitabhängig- auch in sicheren EUR-Anleihen. Ob die Rendite tatsächlich 2,875 % beträgt, hängt davon ab, wie die NOK-Anleihe im Kurs notiert. Da nach meinen Recherchen mit diesem Nominalzinssatz nur eine einzige KfW-NOK-Anleihe im Markt ist (Laufzeit 12.10.2016, Geld-/Briefspanne 99,42 zu 100,40 am Börsenplatz Stuttgart, WKN A1K0HQ), ist die Rendite -auch unter Berücksichtigung der Spesen- nicht gerade als üppig zu bezeichnen. Hier gibt es sowohl in Währung NOK als auch in Währung EUR bessere Alternativen, ganz abgesehen davon, dass ich bei den derzeitigen niedrigen Zinsen keine Anleihe mit einer Restlaufzeit von 4,5 Jahren wählen würde.

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