Hallo ich habe folgenden Fall vorliegen:
Ein GbR bestehend aus den Rechtsanwälten A,B und C schließt mit dem D einen Kaufvertrag über ein Grundstück ab. Bei der späteren Auflassung vor dem Notar ist nun der C von einer vorübergehenden geistigen Störung betroffen. Wiederum später wird die GbR all Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.
Meine Frage ist nun, ist diese Einigung zwischen Erwerber (GbR) und dem Veräußerer (D) so in Ordnung, obwohl der C eigentlich nicht geschäftsfähig war?
Ich würde zu ja tendieren, aufgrund dessen, dass der C bei dem Kaufvertrag ja auch schon dafür war und die anderen also A und B bei der Auflassung ja eigentlich auch nur nach seinem Willen gehandelt haben.
Vielen Dank für die Hilfe im voraus