Mal angenommen, ein IN-Verfahren ist über gut ein Jahr masselos geblieben und es sind Masseforderungen in Höhe von rund 4.000,- Euro vorhanden. Masseunzulänglichkeit wurde angezeigt und nun ist das Verfahren eigentlich abschlussreif, da außer laufendem Einkommen nix mehr zu verwerten ist.
In den letzten Monaten sind nun aber doch aus einem neuen Job der Schuldnerin pfändbare Einkommensanteile zur Masse gelangt und gelangen auch weiterhin dorthin. Rechnerisch wird es in rund zwei Jahren möglich sein, die Masseforderungen zu begleichen.
Wenn das Verfahren jetzt aufgehoben wird, gehen die Massegläubiger leer aus. In der anschließenden Restschuldbefreiungsphase wird es dann zu Ausschüttungen an die Insolvenzgläubiger kommen, aber eine Verteilung nach Aufhebung an die Massegläubiger ist ja nicht mehr möglich (oder?).
Ist es daher im Interesse der Massegläubiger geboten, das Verfahren so lange offen zu halten, bis diese befriedigt sind? Oder wäre das sogar unzulässig gegenüber den Insolvenzläubigern?