Hallo,
ich bin erst neu im Betreuungsrecht und habe schon einen schwierigen Fall.
Es rief mich die Berufsbetreuerin an. Der/die Betroffene ist Rechtsanwältin. Das Kanzleischild ist wohl noch aufgehängt. Die Betreuerin selbst kann nur telefonisch Kontakt zur betreuten Person aufnehmen, da der/die Betroffene leglichen Kontakt vermeidet und die Krankheit nicht einsieht. Es gab auch schon eine Unterbringung nach PsychKG. Die Betreuerin ist nun besorgt, ob der/die Betroffene weiterhin als Rechtsanwalt/in arbeitet und somit seinen/ihren Mandanten schadet.
Sie fragt nun bei mir an, ob die Betreuung eventuell der Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden muss. Nun meine Fragen: Muss dies mitgeteilt werden? Wer veranlasst das? Ist weiterhin etwas zu beachten?