Rechtsanwalt/in steht unter Betreuung, Mitteilungen notwendig?

  • Hallo,

    ich bin erst neu im Betreuungsrecht und habe schon einen schwierigen Fall.

    Es rief mich die Berufsbetreuerin an. Der/die Betroffene ist Rechtsanwältin. Das Kanzleischild ist wohl noch aufgehängt. Die Betreuerin selbst kann nur telefonisch Kontakt zur betreuten Person aufnehmen, da der/die Betroffene leglichen Kontakt vermeidet und die Krankheit nicht einsieht. Es gab auch schon eine Unterbringung nach PsychKG. Die Betreuerin ist nun besorgt, ob der/die Betroffene weiterhin als Rechtsanwalt/in arbeitet und somit seinen/ihren Mandanten schadet.

    Sie fragt nun bei mir an, ob die Betreuung eventuell der Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden muss. Nun meine Fragen: Muss dies mitgeteilt werden? Wer veranlasst das? Ist weiterhin etwas zu beachten? :gruebel:

  • Ich bin im Standesrecht/Zulassungsrecht nicht wirklich fit. Aber hier deutet ja schon einiges darauf hin, dass die Betreute nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Da wäre an den Widerruf der Zulassung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO zu denken. Insofern würde ich die Kammer schon informieren.

  • Würde es mitteilen und habe es selbst auch schon in einem Fall, da ich eine vergleichbare Wahrnehmung vom körperl./psych. Verfall eines/einer Kollegen/-in hatte (ohne Betreuer zu sein), der Kammer mitgeteilt.

  • Laut MIZI (XXIII. 2 (1) h) ist der Antrag auf Bestellung eines Betreuers und die hierauf ergangene Entscheidung der Rechtsanwaltskammer mitzuteilen.
    Zuständig ist der Richter!

  • Im Bezirk des AG ** sind gerade einmal 30 Rechtsanwälte tätig (Quelle: Liste auf der Homepage des AG **). Ich finde es vollkommen unverantwortlich, eine solche Fragestellung hier zu posten, wenn über die Ortsangabe im Benutzerprofil auf einen Kreis von 30 namentlich identifizierbaren Personen einzugrenzen ist, um wen es geht.

    :daumenrun

  • Muss der RA seine Kanzlei unbedingt in DH haben?
    Ist DH Dusselhausen?, Düsselhafen?
    Wenn du deinen "nett fomulierten" Beitrag nicht geschrieben hättest, wäre niemand auf die Idee gekommen (oder ist außer dir auch niemand!), nachzugucken, dass es da nur 30 Anwälte gibt. Ich wäre also dafür, deinen und meinen Beitrag zu löschen bzw. durch die Mods löschen zu lassen...

    Man man man...

  • Ja klar, vielleicht wollte die Fragestellerin auch zum Ausdruck bringen, dass sie in einem Doppel-Haus wohnt.

    Die Reaktionen auf inhaltliche nicht genehme Beiträge werden hier wirklich immer interessanter, jetzt wird schon Löschung verlangt.

  • Unabhängig von der inhaltlichen Frage , erscheint mir das aufgestellte Verlangen in #6 ebenfalls nicht nachvollziehbar......

  • jetzt wird schon Löschung verlangt.


    Was in diesem Falle durchaus sinnvoll wäre. Warum hast Du die TE nicht einfach per PN gebeten, still und leise die Ortsangabe im Profil zu ändern, anstatt sämtliche Leser mit der Nase darauf stossen? War es einfach zu verlockend, mal wieder einen anderen User öffentlich anzugreifen?

  • @ BREamter: Ich denke, du solltest ein wenig auf deinen geschriebenen Ton achten.

    Verlangt habe ich gar nichts, sondern im Sinne der von dir so freundlich angeregten Diskretion die Löschung vorgeschlagen.
    Nicht mehr und nicht weniger.

  • jetzt wird schon Löschung verlangt.


    Was in diesem Falle durchaus sinnvoll wäre. Warum hast Du die TE nicht einfach per PN gebeten, still und leise die Ortsangabe im Profil zu ändern, anstatt sämtliche Leser mit der Nase darauf stossen? War es einfach zu verlockend, mal wieder einen anderen User öffentlich anzugreifen?

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

  • Nach meinem Eindruck und meiner Erfahrung ist vielen Benutzern nicht ausreichend bewußt, dass vielfach durch Orts- oder sonstige Angaben zumindest den Betreffenden oder deren Umfeld Rückschlüsse auf den postenden Kollegen oder konkrete Verfahrensbeteiligte möglich sind.

    In erster Linie liegt es in der Verantwortung der Benutzer, hierauf zu achten bzw. sich dessen bewußt zu sein. Ich werde in der Regel nur tätig, wenn mir das aus Betreibersicht zum Schutz des Kollegen, der Beteiligten oder von mir geboten erscheint. Dies sehe ich hier derzeit nicht.

  • Generell muss ich der Kritik recht geben. Bei offensichtlichen SAchen muss man gerade im öffentlichen Dienst die notwenige Sorgfalt walten lassen. Das führt nur zu Problemen.

    Ob dies nun offensichtlich ist? ich musste erstmal googeln was DH ist...

    Andererseits, bei 30 Anwälten auf einen zu schließen ist dann doch etwas weit hergeholt. Ansonsten: berechtigter Hinweis

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