Einen schönen Guten Morgen in die weite Republik!!
Ich hab hier eine Akte übernommen, in der bei einer Teilungsversteigerung folgender Beschluss erlassen wurde:
Das Verfahren wir einstweilen eingestellt, soweit es aus Beschluss vom.. betrieben wird.
Gründe:
Das Verhalten der Ast, den seit 6 Jahren angeforderten Kostenvorschuss nicht zu zahlen wird dahingehend ausgelegt, dass kein Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht und somit die einsweilige Einstellung bewilligt wird.
...
Es folgt die Belehrung, dass das Verfahren aufgehoben wird, sollte binnen 6 Monaten nicht die Fortsetzung beantragt werden.
So - die 6 Monate sind rum.
Ich scheue mich aber ehrlich gesagt davor, ohne ausdrückliche Einstellungsbewilligung oder Erklärung der Ast das Verfahren jetzt einfach aufzuheben.
Wie seht Ihr das? Bin ich zu zimperlich?