Der geistig schwerbehinderte Betreute A, 40 Jahre alt, hat noch einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 30.000.--€ an den Nachlass seines Vaters, der im Jahre 2000 verstorben ist. Betreuer ist die Mutter, bei der der Betreute kostenlos wohnt und die ihn auch versorgt.
Die Mutter (Alleinerbin des Vaters) möchte jetzt den Pflichtteil des A an diesen zahlen, aber gleichzeitig für ihre bisherigen Leistungen (Unterkunft, Verpflegung, Betreuung usw.) an den A einen angemessenen Betrag vom Pflichtteil abziehen.
Kann eine solche Regelung betreuungsgerichtlich genehmigt werden ?