Ich habe mal einen Mandant vor Gericht vertreten und später das Mandant im gegenseitigem Einvernehmen niedergelegt. Über die entstandenen Kosten habe ich eine Rechnung erstellt, die der Mandant auch beglichen hat.
Nunmehr hat dr damalige Mandant das Verfahren gewonnen und beantragt Kostenfestsetzung unter Beifügung meiner damaligen Kostennote.
Nunmehr fordert das Gericht ihn auf, nachzuweisen, dass er meine Kostennote beglichen hat.
Ist der Nachweis wirklich erforderlich? Die Rechtsanwaltskosten sind unstreitig in dem Verfahren entstanden (es geht nur um Verfahrensgebühr und Auslagenpauschale).
Es kann doch dem Gericht doch egal sein, ob der RA bezahlt wurder oder nicht. Festzusetzen sind die Kosten des Rechtsstreits, dazu gehören die entstandenen RA Kosten. Es ist doch egal ob diese bezahlt wurden oder nicht?