UG(haftungsbeschränkt) und § 181 BGB
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Sonnenschein -
24. August 2012 um 09:22
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Absolut richtig!
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Mein Fall passt ganz gut hierher:
Es gab eine Musterprotokollgründung, A wurde als GF bestellt.
Danach gab es einen GF-Wechsel: A abberufen, B bestellt.
Nun wurde B abberufen und A erneut als GF bestellt mit Alleinvertretung und Befreiung von § 181 BGB.Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags zur Vertretungsregelung hat es zwischenzeitlich nicht gegeben.
Der Antragsteller vertritt die Auffassung, dass die Wiederbestellung des A mit den erweiterten Befugnissen durch den immer noch geltenden Vertrag abgedeckt ist.
M.E. muss er sich aber wie jeder andere spätere GF behandeln lassen, sodass eine Änderung des Vertrags erforderlich wäre.
Meinungen?
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Sehe ich genauso wie du.
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Sehe ich auch so.
Nur auf Grund der "Wahl" im Musterprotokoll konnte die Befreiung erteilt werden. Zu einer neuerlichen Befreiung besteht eben keine Ermächtigung.
Und die erteilte Befreiung endet natürlich mit seiner Abberufung oder seiner Amtsniederlegung.Was mich allerdings wundert, ist die "Alleinvertretung". Die geht ja gar nicht. Weder mit noch ohne Musterprotokoll.
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SÄ ist erforderlich. §§ 2 Abs. 1a Satz 5 i.V.m. 53 Abs. 1 GmbHG. Befreiung von § 181 BGB gilt für den ersten GF nur solange er auch 1. GF ist. Nach Abberufung - aus die Maus.
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Sehe ich auch so. SÄ oder Rücknahme der konkreten Vertretungsbefugnis (wobei Einzelvertretung ja gar nicht geht....)
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Stimme meinen Vorrednern voll zu!
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Da ich gerade darüber gestolpert bin:
Die Streitfrage zu Post 3 wurde vom OLG Brandenburg am 17.06.2017 übereinstimmend mit der hier einhelligen Meinung entschieden. -
Da ich gerade darüber gestolpert bin:
Die Streitfrage zu Post 3 wurde vom OLG Brandenburg am 17.06.2017 übereinstimmend mit der hier einhelligen Meinung entschieden.Respekt.
Du weißt das schon 9 Monate im Voraus?
Kann ich deine Glaskugel für die nächsten Lottozahlen mal ausleihen ?Hast du noch eine Fundstelle oder Az. dazu? Juris findet es nur mit dem Datum nicht.
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Dicke Finger oder so ...
Entscheidung ist natürlich vom 17.06.2016, Az. 7 W 22/16.
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Danke.
Scheint aber nicht veröffentlicht zu sein.
Beck Online findet es auch nicht.
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