Hallo,
wie schätzt ihr folgenden Sachverhalt ein:
Eine Bank steht im Grundbuch mit einem Betrag X drin. Es wird Verbraucher-Inso-Antrag gestellt. Das Grundstück wird abgesondert und aus der Masse freigegeben.
Kann der Schuldner mit der Bank jetzt eine "neue" Vereinbarung treffen, so dass er weiterhin an die Bank monatlich eine Rate zahlt und damit die Versteigerung vermieden wird. Oder liegt darin eine Gläubigerbenachteiligung?
Danke vorab
Liane