Hallo, ich bitte in folgendem Fall um eure Hilfe:
Im selbstständigen Beweisverfahren war Fr. M Antragstellerin, Fr. F Antragsgegnerin.
Im streitigen Verfahren war Fr. M auch Klägerin, die Klage richtet sich aber nicht nur gegen Fr. M, sondern auch gegen Herr S und Herr T.
Die KGE lautet: Die Kosten des RS tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Nun will der Anwalt von Fr. M, der im OH-Verfahren und im O-Verfahren tätig gewesen ist die KOsten des selbstständigen Beweisverfahrens festgesetzt haben. Die Anrechnung der VG hat er vorgenommen (gleicher Gegenstand).
Meine Frage: Habe ich von den Beklagten als GS an die Klägerin festzusetzen oder nur von Fr. F an Fr. M.
S, T waren am selbstst. Beweisverfahren ja nicht beteiligt. Gerold/Schmidt hat mir leider nicht geholfen.
Vielen Danke voraus.