Außer der Entscheidung des OLG Dresden vom 30.12.1998, 4 U 873/98 (ZinsO 1999,110), die allerdings auch etwas wage bleibt, habe ich keine Entscheidung gefunden. Es geht mir darum, dass eine fruchtlose Pfändung im Rahmen des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO wohl eine Tatsache ist, die fast zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners hinweist. Meine Anfechtungsgegnerin bestreitet dies (derzeit noch).
Fruchtloser Pfändungsversuch im Rahmen des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO
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Zum einen sollte der Hinweis reichen, dass die Insolvenzgerichte zur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzantrages gerade eine solche Bescheinigung über die fruchtlose Pfändung verlangen, aber eben auch für ausreichend halten (statt vieler z.B. BFH, Beschl. vom 12.12.2005 - VII R 63/04; AG Göttingen, Beschluss vom 01.11.2006 - 74 IN 117/06).
Zum anderen eine kleine Reihe entsprechender Entscheidungen, in denen der "Pfandabstand", "Fruchtlosigkeitsbescheinigung", "Unpfändbarkeitsbescheinigung" bzw. "fruchtlose Pfändungsversuch" für die Kenntnis der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit ausreichte:
- OLG Brandenburg, Urteil vom 16.08.2006 - 7 U 42/06, ZInsO 2007, 40
- BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZR 127/08 i.V.m. den Vorinstanzen: OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2008 - 5 U 10/08; LG Magdeburg, Urteil vom 12.12.2007 - 11 O 1016/07
- BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 128/08, Rn. 26 i.V.m. den Vorinstanzen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2008 - 8 U 186/07; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07
- FG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012 - 7 K 2466/11 AO
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Hab' vielleicht das falsche Stichwort gebraucht. Dankeschön.
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- OLG Brandenburg, Urteil vom 16.08.2006 - 7 U 42/06, ZInsO 2007, 40
- BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZR 127/08 i.V.m. den Vorinstanzen: OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2008 - 5 U 10/08; LG Magdeburg, Urteil vom 12.12.2007 - 11 O 1016/07
- BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 128/08, Rn. 26 i.V.m. den Vorinstanzen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2008 - 8 U 186/07; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07
- FG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012 - 7 K 2466/11 AO
Weiß jemand, wo die Entscheidung LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07 veröffentlicht ist?
Danke schön.
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- OLG Brandenburg, Urteil vom 16.08.2006 - 7 U 42/06, ZInsO 2007, 40
- BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZR 127/08 i.V.m. den Vorinstanzen: OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2008 - 5 U 10/08; LG Magdeburg, Urteil vom 12.12.2007 - 11 O 1016/07
- BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 128/08, Rn. 26 i.V.m. den Vorinstanzen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2008 - 8 U 186/07; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07
- FG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012 - 7 K 2466/11 AO
Weiß jemand, wo die Entscheidung LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07 veröffentlicht ist?
Danke schön.
ZInsO 2008, 1336, Heft 23
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- OLG Brandenburg, Urteil vom 16.08.2006 - 7 U 42/06, ZInsO 2007, 40
- BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZR 127/08 i.V.m. den Vorinstanzen: OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2008 - 5 U 10/08; LG Magdeburg, Urteil vom 12.12.2007 - 11 O 1016/07
- BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 128/08, Rn. 26 i.V.m. den Vorinstanzen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2008 - 8 U 186/07; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07
- FG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012 - 7 K 2466/11 AO
Weiß jemand, wo die Entscheidung LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07 veröffentlicht ist?
Danke schön.
ZInsO 2008, 1336, Heft 23
Danke, aber da finde ich nur das Berufungsurteil 8 U 186/07, nicht die Vorinstanz LG KA 6 O 166/07 ...
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LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07 = BeckRS 2010, 01663
Interessant wäre natürlich, wofür Du diese erstinstanzliche Entscheidung benötigst...
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- OLG Brandenburg, Urteil vom 16.08.2006 - 7 U 42/06, ZInsO 2007, 40
- BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZR 127/08 i.V.m. den Vorinstanzen: OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2008 - 5 U 10/08; LG Magdeburg, Urteil vom 12.12.2007 - 11 O 1016/07
- BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 128/08, Rn. 26 i.V.m. den Vorinstanzen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2008 - 8 U 186/07; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07
- FG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012 - 7 K 2466/11 AO
Weiß jemand, wo die Entscheidung LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07 veröffentlicht ist?
Danke schön.
ZInsO 2008, 1336, Heft 23
Danke, aber da finde ich nur das Berufungsurteil 8 U 186/07, nicht die Vorinstanz LG KA 6 O 166/07 ...
Sorry, da habe ich zu nachlässig gelesen. Die Entscheidung wollte wohl niemand drucken...
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LG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2007 - 6 O 166/07 = BeckRS 2010, 01663
Interessant wäre natürlich, wofür Du diese erstinstanzliche Entscheidung benötigst...
Ach, wir haben hier eine Anfechtungssache, in dem sich der Gegner auf diese Entscheidung beruft (ivM BGH IX ZR 128/08), da will ich mich einfach mit ein paar Argumenten wappnen. Letztendlich geht es doch wieder um das gute alte Argument 'ich hab nix von der schlechten Verfassung des Vollstreckungsschuldners gewusst', obwohl hier nach erfolgloser ZV Raten eingezogen wurden.
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Wenn es wirklich interessiert, dann das Landgericht Karlsruhe anschreiben und bitten, eine Abschrift des Urteils in anonymisierter Form zu übersenden.
Viele Gerichte übersenden Entscheidungen per E-Mail und erheben hierfür auch keine Gebühren oder Schreibauslagen.
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Wenn es wirklich interessiert, dann das Landgericht Karlsruhe anschreiben und bitten, eine Abschrift des Urteils in anonymisierter Form zu übersenden.
Viele Gerichte übersenden Entscheidungen per E-Mail und erheben hierfür auch keine Gebühren oder Schreibauslagen.
Danke für den Tip. Wie ist denn eigentlich Dein Fall ausgegangen, weswegen du diesen Thread hier damals eröffnet hast? Ich hab ja an verschiedenen Gerichten schon ganz unterschiedliche Auffassungen der Richter erlebt, was 133er-Anfechtungen bei Ratenzahlungen angeht. Manche halten einen fruchtlosen Vollstreckungsversuch vor der Ratenzahlung nicht für ausreichend, andere schon. Wie sind denn Eure Erfahrungen?
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Wie ist denn eigentlich Dein Fall ausgegangen, weswegen du diesen Thread hier damals eröffnet hast?
Junge, das ist nicht Dein Ernst :D. Wie soll ich denn noch wissen, welcher Fall aus dem Jahr 2012 damals überhaupt Anlass meiner Frage war. Ich habe seither mehrere hundert Anfechtungssachen auf dem Tisch gehabt. Ich weiß noch nicht mal, was ich letzten Sommer gemacht habe .
Manche halten einen fruchtlosen Vollstreckungsversuch vor der Ratenzahlung nicht für ausreichend, andere schon. Wie sind denn Eure Erfahrungen?
Unser lieber AndreasH würde sagen:
Dass man als Insolvenzverwalter vorher bei den Grenzfällen kaum ahnen kann, wie die jeweiligen Senate entscheiden, hält das Leben spannend
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Na wunderbar, wenn hier schon Zitate wiederkehren, dann kann ich mir das posten ja künftig sparen
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Zitat von Oscar Wilde
Nachahmung ist die höchste Form der Bewunderung
Aus diesem Grund bitte ich vielmals um Entschuldigung . Ich werde es niemals wieder tun. Großes Anwalts-Ehrenwort :daumenrau.
[Ich hatte das Zitat nur deshalb so gut in Erinnerung, weil ich den entsprechenden Thread letzte Woche mal wieder als Argumentationshilfe missbraucht habe. Ansonsten kann ich mich wirklich nicht erinnern, was hier vor 2 Wochen geschrieben wurde.]
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Liebe Gegs,
Oh doch, nur zu, wenn es gerade so schön passt.
(deswegen ja der lachende Smiley)
Viele Grüße
AndreasH
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