Moin,
Ich hab wieder mal eine komische Sache hier. Wir haben ein VB HF 404€ aus dem Jahre 2002. Nach allen entstandenen Kosten und Zinsen sind wir mittlerweile bei 1400€ angekommen. Sämtliche Pfändungen gingen ins Leere. Nun haben wir 05.12 die Steuererstattungen 2011 gepfändet. Der Sch. hat keine Erklärung abgegeben, das er dies nicht machen wird hat er uns bereits 05.12 mitgeteilt. Nun haben wir vom FA. ein Fax erhalten 12.12, das der Sch. eine Steuererstattung zu erwarten hat trotz nicht geleisteter Steuererklärung (wieso das FA zu seinen Ungunsten handelt, leuchtet mir nicht ein), soweit so gut. Die Erstattung beträgt 187€ also eigentlich bei der Forderung, ein tropfen auf dem heißen Stein, aber besser als nichts. Ich habe beim FA heute angerufen und gefragt, wann es zur Auszahlung kommt, da sagte mir der SB, dass der Schu Einspruch gegen sein Bescheid eingelegt hat und auf die Erstattung verzichtet. Das FA hat einen Grundfreibetrag , berücksichtigt (woher auch immer der kommt) und gegen diesen hat der Schu , Einspruch erhoben und fordert, den Freibetrag nicht zu berücksichtigen so das es zu keiner Auszahlung kommen soll.
Meine Frage nun kann er das? Wie kann ich das verhindern, sein Einspruchsrecht geltend zu machen?