Pfändung Restschuldversicherung

  • Hat jemand eine Ahnung ob eine Restschuldversicherung (zur Absicherung eines Darlehens für den Todesfall) pfändbar ist?
    Ich finde dazu gar nichts :(

  • Der bedingte Leistungsanspruch aus einer Restschuldversicherungen ist doch an den Kreditgeber zur Sicherung abgetreten. :gruebel:

    Sehe aber keinen Grund, warum einem Gläubiger ein Pfändungsversuch verweigert werden sollte. Vielleicht gibts ne Konstellation, bei der doch was zu pfänden übrig bleibt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Demnach würde ich sagen, pfändbar ja. ABER: Die Pfändung geht ins Leere, weil Abtretung an den Kreditgeber.

    Aber was ist z. B. mit dem Rückkaufswert? Mitgepfändet wurden auch die Gestaltungsrechte. Das heißt doch, dass der Gläubiger die Versicherung kündigen könnte und sich den Rückkaufswert auszahlen lässt, oder?!

  • Hat denn eine Restschuldversicherung einen Rückkaufswert? Ist das nicht eher eine völlige Risikoversicherung?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich würde es nicht ausschließen, dass eine Restschuldversicherung einen Rückkaufswert haben kann. Dann kann es auch in den PfüB und ab dafür. Tut doch nicht weh, wenn der PfÜB (auch) insoweit ins Leere geht.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Die Versicherung hat meist eine Beitragsvorauszahlung und bei wirksamer Kündigung des Vertrages muss man versuchen, die Vorauszahlungen zu "erwischen". Ich kenn das bisher "nur" bei Inso des VN, dann gehen die Gestaltungsrechte auf den IV über und die Bank/Versicherung setzen alles daran, die Beitragsvorauszahlung nicht auszuzahlen. Etwas strittig das Thema ....

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