Hat jemand eine Ahnung ob eine Restschuldversicherung (zur Absicherung eines Darlehens für den Todesfall) pfändbar ist?
Ich finde dazu gar nichts
Pfändung Restschuldversicherung
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ChristinT -
21. März 2013 um 12:09
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Der bedingte Leistungsanspruch aus einer Restschuldversicherungen ist doch an den Kreditgeber zur Sicherung abgetreten.
Sehe aber keinen Grund, warum einem Gläubiger ein Pfändungsversuch verweigert werden sollte. Vielleicht gibts ne Konstellation, bei der doch was zu pfänden übrig bleibt.
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Demnach würde ich sagen, pfändbar ja. ABER: Die Pfändung geht ins Leere, weil Abtretung an den Kreditgeber.
Aber was ist z. B. mit dem Rückkaufswert? Mitgepfändet wurden auch die Gestaltungsrechte. Das heißt doch, dass der Gläubiger die Versicherung kündigen könnte und sich den Rückkaufswert auszahlen lässt, oder?!
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Würde ich auch so sehen. Vielleicht ist der Rückkaufswert mit abgetreten, aber was soll's.
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Danke
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Hat denn eine Restschuldversicherung einen Rückkaufswert? Ist das nicht eher eine völlige Risikoversicherung?
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Ich würde es nicht ausschließen, dass eine Restschuldversicherung einen Rückkaufswert haben kann. Dann kann es auch in den PfüB und ab dafür. Tut doch nicht weh, wenn der PfÜB (auch) insoweit ins Leere geht.
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Nach Angaben des Schuldners hat die Restschuldversicherung tatsächlich einen Rückkaufswert.
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Die Versicherung hat meist eine Beitragsvorauszahlung und bei wirksamer Kündigung des Vertrages muss man versuchen, die Vorauszahlungen zu "erwischen". Ich kenn das bisher "nur" bei Inso des VN, dann gehen die Gestaltungsrechte auf den IV über und die Bank/Versicherung setzen alles daran, die Beitragsvorauszahlung nicht auszuzahlen. Etwas strittig das Thema ....
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