Ich habe einige wenige Diskussionen zu dem Thema gefunden, aber sie passen für mich nicht ganz.
Wenn eine VA verloren gegangen ist und ein Antrag auf eine neue VA gestellt wird, ist überhaupt nicht streitig, dass der Schuldner anzuhören ist. Hier will ein Gläubiger eine weitere VA, um mehrere Vollstreckungsorgange zu beauftragen. - Welche, sagt er nicht.
Aber es ist beantragt, auf die Anhörung des Schuldners zu verzichten, um den Erfolg nicht zu gefährden. M.E. hat der Schuldner in jedem Fall Anspruch, gehört zu werden - oder seht ihr davon Ausnahmen ?