Hallo!
Es läuft eine Zwangsverwaltung. Im Grundbuch eingetragen sind in Abt. III die Rechte 1-5.
Der Teilungsplan wurde bereits erstellt. Nun bekomme ich die Mitteilung vom GBA, dass das Recht III/5 Rang vor den Rechten III /1-4 erhalten hat.
Sehe ich es richtig, dass ich den Teilungsplan erstmal noch nicht neu aufstelle, da die Rangänderung nach dem Zwangsverwaltungsvermerk eingetragen wurde und von der Gläubigerin angemeldet werden muss um Berücksichtigung zu finden?