Hat schon jemand ein Schulungsskript für Gebühren in Nachlasssachen nach dem GNotKG ?
Hätte dringenden Bedarf.
Hat schon jemand ein Schulungsskript für Gebühren in Nachlasssachen nach dem GNotKG ?
Hätte dringenden Bedarf.
Nachdem ich gestern auf einer Schulung war, muss ich mich mal über § 79 GnotKG "auskotzen". Finde ich ja ganz toll, dass wir jetzt zwingend förmliche Wertfeststellungen machen müssen. Ich hab auch sonst nichts anderes zu tun.
Kannst du ein Script/irgendwelche Unterlagen hier einstellen? Wäre unendlich hilfreich
In NRW sind Skripte im Intranet zu finden unter:
http://lv.justiz.nrw.de/praxis-infos/k…osto_gnotkg.pdf
http://lv.justiz.nrw.de/praxis-infos/k…rung/gnotkg.pdf
http://lv.justiz.nrw.de/praxis-infos/k…lass_skript.pdf
Da ich die nicht erstellt habe, stelle ich die hier nicht ein. Verfasserin ist Frau Martina Kurscheid vom Landgericht Bonn.
Kann diese Seiten leider nicht aufrufen, könntest du mir die .pdfs bitte per privater Nachricht zukommen lassen? Sollten Sie zu groß sein oder sonstige Probleme auftreten teile ich dir auch gerne meine Emailadresse mit. Vielen Dank!
Ich kann sie auch nicht öffnen =(
Liegt wohl daran , dass wir uns hier nicht im Intranet , sondern im Internet befinden.;)
H2u : Wieso nur per PN ? Dürfte doch alle interessieren.
Ich kann sie auch nicht öffnen =(
Die sind nur für das Intranet in NRW gedacht. Schade.
Und da ich die eben nicht ohne Erlaubnis einfach im Internet verbreiten werden darf, würde ich sie auch nicht ohne Erlaubnis per PN verschicken.
Liegt wohl daran , dass wir uns hier nicht im Intranet , sondern im Internet befinden.;)
H2u : Wieso nur per PN ? Dürfte doch alle interessieren.
Per PN, weil Jürgen sie anscheinend ja nicht einfach so hier reinstellen möchte.
An Jürgen, bitte stell sie doch zur allgemeinen Verfügung oder gibt sie wenigstens an Interessierte per PN oder Email weiter. Was soll denn passieren? Wer hat es dir so strikt verboten? Meines Wissens nach ist es nicht verboten, ergo muss es erlaubt sein
Ich kann Jürgens Auffassung nur unterstützen. Nur weil es im NRW-Intranet veröffentlicht wurde, heißt es noch lange nicht, dass das Skript überall verbreitet werden kann. Auch da ist das Urheberrecht zu beachten.
Mein Vorschlag: Fragt die Autorin! Manche Autoren sind durchaus erfreut, wenn ihr Werk gelesen wird!
Nachdem ich gestern auf einer Schulung war, muss ich mich mal über § 79 GnotKG "auskotzen". Finde ich ja ganz toll, dass wir jetzt zwingend förmliche Wertfeststellungen machen müssen. Ich hab auch sonst nichts anderes zu tun.
Hier möchte ich mich mal ausdrücklich anschließen!!!!!!!!!!!!!!!
Kurze Frage hierzu noch:
Seh ich das richtig, dass es ausreicht den Beschluss zu machen ohne ihn bekannt zu geben?
Ein Richter muss doch aber auch eine gerichtliche Wertfestsetzung in seinen Verfahren machen. Was ist dennnun an § 79 GNotKG so schlimm?
dass wir es bis jetzt nicht machen mussten....
Mein Vorschlag: Fragt die Autorin! Manche Autoren sind durchaus erfreut, wenn ihr Werk gelesen wird!
Der Outlook-Abwesenheitsmanager hat mir mitgeteilt, dass meine Anfrage erst in 2 Wochen gelesen wird. Nur so zur Info, bevor hier jeder eine Abwesenheitsnachricht bekommt
#14: Das kann ich mir im Hinblick auf die Beschwerdevorschrift des § 83 GNotKG leider kaum vorstellen...
Genau. Es gibt eine Beschwerdemöglichkeit. Deshalb schön den Beschluss machen, Rechtsmittelbelehrung dranpappen und Frist abwarten. Dann erst KB...
Die können sich doch danach auch noch beschweren.
Wie siehts aus mit dieser Vorgehensweise:
Beschluss, dann Kosten machen und in der Abschlussverfügung den Beschluss mit raussenden.
Is ja nicht so, dass sie aus der Kostenrechnung den Wert auch herauslesen können, so gings ja jetzt auch Jahreslang gut =)
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