Hallo,
ich steh irgendwie auf dem Schlauch
Die Eltern der betreffenden Kinder lebten nicht zusammen, hatten aber gmeinsame elterliche Sorge. Die Mutter lebte in einer neuen Partnerschaft (auch verheiratet) und die Kinder in ihrem Haushalt.
Nun ist die Mutter verstorben und der Vater erklärt schriftlich, dass er mit der elterlichen Sorge nichts mehr zu tun haben möchte und es besteht wohl auch so gut wie kein Kontakt zu den Kindern.
Die Kinder wollen sowieso hier beim Stiefvater leben und heißen auch wie er.
Das JA hat keine Einwände, die Vormundschaft wie beantragt auf den Stiefvater übertragen zu lassen.
Jetzt muss ja aber doch zunächst das Ruhen der elterlichen Sorge des Vaters festgestellt werden.....aus tatsächlichen Hindernissen (???) ....Vater lebt zwar in Polen, hat aber eine Postanschrift in Deutschland ....
Zuständigkeit? Richter oder Rpfl?
Ahhhh...ich bin echt überfordert in der Sache und der Familienrichter schiebt es auch immer nur hin und her
Mag mir jemand mal auf die Sprünge helfen, bitte.....