Hallo !
Muss schon wieder stören .
Die Erblasserin hat in ihrem Testament eine Stiftung, die noch zu gründen ist,als Alleinerbin eingesetzt.
Da ziemlich viel Vermögen vorhanden ist,wurde ein Nachlasspfleger bestellt.Dieser beantragt nun die Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für die Auflösung einiger Konten der Erblasserin,um diese bei einer Bank zusammenzulegen.
Muss ich hierfür jetzt einen Verfahrenspfleger bestellen ?