Also Leute- ich blick es auf keinem Auge nicht!:( Hilfe...
Wie läuft das jetzt mit diesen Absonderungsrechten?!
Ich habe einen Vergütungsantrag vom IV.
Jetzt bereinigt er die vergütungsrelevante Teilungsmasse gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1,S. 3 um die Absonderungsrechte und berücksichtigt nur den Übererlös, der zur Masse geflossen ist.
So weit kann ich noch folgen.
Jetzt zur Vergütung: Wenn er die Absonderunsgrechte selbst verwertet hat, kann er dann einen Zuschlag gem. § 3 Abs. 1a InsVV geltend machen oder muss er die Differenzberechnung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 vornehmen?
Die Kommentierung des Haarmeyer/Wutzke verwirrt mich.
Da heisst es, dass man 3 Alternativen bei der Vergütung mit Absonderungsrechten unterscheiden muss:
1. Verwertung durch den Verwalter, ohne dass die Masse erhöht wurde.
Da passt nicht, weil ich habe ja einen Übererlös, der zur Mase geflossen ist.
2. Keine Vewertung durch den Verwalter, aber Übererlös zur Masse geflossen
Das passt auch nicht, weil der Verwalter ja selbst vewertet hat
3. Gewährung von Zuschlag gem § 3 InsVV für die Bearbeitung von Absonderungsrechten, ohne dass ein Mehrbetrag nach § 1 Abs. 2, Nr. 1, S.3 InsVV zur Masse geflossen ist
Das passt auch nicht, weil ich ja gerade einen Übererlös habe.
Sorry, aber das übersteigt meine Gehinrwindungen... was mache ich falsch?