Dazu bitte #66 im Rechtsprechungs-Thread lesen. Davon ab: In der heutigen Zeit von langen Bearbeitungszeiten zu sprechen, wenn man Möglichkeiten wie Telefon, Fax, E-Mail usw. hat, scheint mir doch ein biiiiiischen altmodisch. Um das Verfahren zu beschleunigen, muss ich mich nicht auf Armlänge mit dem Rechtspfleger in dessen Büro treffen...
Ich finde die Betrachtungsweise des OLG Hamm etwas steif. Ich gehe diese Problematik eher praktisch an. Wenn die Verfahren abgabereif sind und die Kinder Ihren Aufenthalt nunmal auf Dauer woanders angelegt haben, übernehme ich Akten und gebe diese auch ab. Sofern man immer den konkreten Einzelfall abwartet, verzögern sich dann zu treffende Entscheidungen durch umständige Rechtshilfeersuchen für Anhörungen etc..
Im Übrigen hat das OLG Ffm in einer solchen Sache meine Vorlageverfügung aufgehoben und auf die Voraussetzungen einer Abgabe hingewiesen, wobei die dort genannten Voraussetzungen für eine Abgabe Grundlage meiner Verfügung waren. Da ich die Aufhebung meiner Vorlage leider nicht in meiner Sammlung gefunden habe, kann ich diese deshalb nicht genau zitieren. Sorry.