Offensichtlich gab es eine solche Thematik hier noch nicht (SuFu jedenfalls erfolglos):
Ein Ergänzungspfleger wurde gemäß § 1789 BGB verpflichtet, erhielt die Bestallungsurkunde und wurde unter Vorlage dieser in seinem Amt tätig. Seine Erklärungen in einer notariellen Urkunde (die Bestallung damit verbunden) wurden später rechtskräftig familiengerichtlich genehmigt.
Noch später stellte sich heraus, dass er vorher gar nicht durch Beschluss bestellt wurde.
Aufgrund von Urlaubsvertretung wurde dies vergessen ...
Rechtsfolgen?
Ich meine:
Seine Handlungen sind rechtswirksam.
Die Verpflichtung ist konstitutiv und mit der Vorlage der gesiegelten Bestallung hat er alle gutgläubig gemacht.
Ferner könnte es so etwas wie Vertrauensschutz geben.
Danke fürs Mitdenken!