Hallo Forum-Gemeinde,
ich habe folgendenes Problem, welches in meiner Sachbearbeitung immer wieder auftritt:
Welche Fahrtkostenzuschüsse sind von der Unpfändbarkeit gem. § 850 a ZPO umfasst?
Meine Auffassung war es immer, dass vom Arbeitgeber gezahlte Fahrtkostenzuschüsse (z.B. auch pauschale Fahrtkostenzuschüsse, die nur seitens des Arbeitgebers versteuert werden) vollständig unpfändbar sind. Nun habe ich seitens eines Drittschuldners die Auffassung gehört (was ja gut für die Insolvenzmasse ist), dass pauschale Fahrtkosten einen geldwerten Vorteil darstellen und daher vollständig der Pfändung unterliegen.
Wo ist dann genau der Unterschied zwischen pfändbaren und unpfändbaren Fahrtkosten? Ich bin hier etwas ratlos
Viele Grüße
Sachbearbeiterin