Hallo alle zusammen,
es ist wahrscheinlich eine doofe Frage, aber ich komm nicht weiter. Der Notar hat aus Versehen zwei Mal dieselbe Grundschuld beantragt und so wurde die Grundschuld aus derselben Urkunde auch unter verschiedenen Eintragungsdaten im Grundbuch eingetragen. Das heißt, Abt. III lfd. Nr. 1 und 2 leiten sich aus derselben Bewilligung her. Das ist doch eigentlich nicht möglich, oder? Wie bekommt man die zweite (falsche) Grundschuld da wieder raus?
Wenn die Bank eine LöBe erteilt, umfasst die ja dann auch das erste Recht, weil sie sich auf die Urkunde bezieht oder seh ich das falsch?
Besten Dank für eure Hilfe!