Aber den Heiratseintrag mit Scheidungsvermerk (der ebenfalls ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der Ehe ist), den hattest du doch sicher auch noch zusätzlich? Oder war der auch nicht zu beschaffen?
Nein, den hatte ich gerade nicht, dann wäre es ja kein Problem gewesen. Es lagen nur die Sterbeurkunde der Erblasserin und die Geburtsurkunde des (nichtehelich geborenen) Sohnes vor.