Der befreite Betreuer legt die Vermögensübersicht mit Kontoauszügen zum Stichtag vor. Es ergibt sich, dass ein Konto bei der letzten Vorlage ca. 20 EUR Guthaben aufwies und jetzt ein hohes Minus.
Wie weit geht die Prüfungspflicht? Muss der befreite Betreuer erleuten, warum das Konto jetzt ein so hohes Minus aufweist?
Muss das Betreuungsgericht überhaupt frühere Vermögensübersichten mit neu eingereichten Vermögensübersichten vergleichen?
Oder ist nur zu prüfen, ob die Angaben in der vorgelegten Vermögensübersicht anhand von Kontoauszügen zum Stichtag belegt sind?