Hallo liebe Foris,
da wir ein sehr kleines Gericht sind, bin ich mit folgender Fallkonstellation leider nicht betraut und hätte gerne eure Meinung hierzu:
Der Hinterleger schuldet seiner Exfrau titulierten Zugewinnausgleich.
Im Gegenzug läuft aktuell ein einstweiliges Anordnungsverfahren, in welchem der Hinterleger die Abänderung des (bereits gezahlten) Ehegattenunterhalts verlangt.
Mit dieser Forderung gegen seine Exfrau rechnet er nun also auf und will den Zugewinnausgleich, den er seiner Exfrau schuldet, in Höhe seines Rückzahlungsanspruchs auf.
Geht das so in Ordnung? Ich denke, es handelt sich um dasselbe Rechtsverhältnis im Sinne von § 273 BGB.
Falls ja: Muss ich die Gegenseite zunächst anhören oder kann ich direkt die Hinterlegung annehmen?
Und sollte ich vorab den Ausgang der einstweiligen Anordnung abwarten?
Vielen Dank und viele Grüße
yacarta