Moin ZVGler!
Ich möchte die Zwangsversteigerung für unser Beleihungsobjekt einleiten. Mit einer Höhe von rund 50% des voraussichtlichen Verkehrswertes steht jedoch eine Hypothek im Vorrang. Diese valutiert nicht mehr, ist somit eine Eigentümergrundschuld. Die Löschungsbewilligung befindet sich in den Händen des unkooperativen Insolvenzschuldners. Die Immobilie wurde aus der Insolvenzmasse freigegeben.
Wenn ich die ZV veranlasse, wird diese Hypothek/Eingentümergrundschuld bestehenbleiben. Ein etwaiger Ersteher wird voraussichtlich an den insolventen Eigentümer leisten, um ein lastenfreies Grundbuch zu erhalten. Es kann nicht sein, dass der Insolvenzschulder durch die Freigabe des Objektes aus der Insolvenzmasse Geld aus der Eigentümergrundschuld erhält. Ich kann aber nicht in die Eigentümergrundschuld pfänden, da dies in der Insolvenz ausgeschlossen ist.
Ist -trotz der Freigabe der Immobilie aus der Insolvenzmasse- der Insolvenzverwalter trotzdem noch berechtigter der Eigentümergrundschuld? Wie kann ich meinen gesetzlichen Löschungsanspruch durchsetzen?
Danke vorab für weiterführende Ideen!