Eine Teilzeitangestellte arbeitet mit 0,7 Anteil vom 01.01. bis 30.06. an 5 Tagen in der Woche. Ab 01.07 wird ihr Vertrag auf 0,4 Anteil reduziert und arbeitet dann bis 31.12 mit 0,4 Anteil.
Wie wird der Jahresurlaub der Teizeitbeschäftigten berechnet ?
Muss sie den Urlaub den sie bis 30.06. hat, bis dahin vollständig genommen haben, ansonster er verfällt ?
Urlaubsanspruch der Teilzeitbeschäftigten
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Nach dem Sachverhalt ändert sich am Urlaubsanspruch nichts. Die Teilzeitkraft hat den vollen Urlaubsanspruch.
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Solange die Frau nicht weniger als 5 Tage in der Woche arbeitet, muss man sich überhaupt keinen Kopp machen.
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Wobei sie nur in die falsche Richtung denkt. Den besseren Weg bietet folgende* Entscheidung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Juli 2013 – 6 ZB 13.1263 –, juris
*aus meiner Sicht in der Justizverwaltung noch gänzlich unbekannte
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...*aus meiner Sicht in der Justizverwaltung noch gänzlich unbekannte
Nö, die ging rum
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Welchen Einfluss hat die neue EuGH-Entscheidung auf das Problem ?
http://www.haufe.de/oeffentlicher-…144_190014.html
http://curia.europa.eu/juris/document…cc=first&part=1
Auch heißt es:
Unabhängig davon sollte den Beschäftigten in einem entsprechenden Schreiben grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden, ihren zu Vollzeitkonditionen "erworbenen" Urlaubsanspruch noch vor dem Wechsel in eine Teil-zeitbeschäftigung zu nehmen.
Die Ausführungen gelten entsprechend, wenn für eine bestehende Teilzeit-vereinbarung eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart werden soll.vgl. auch
http://www.taylorwessing.com/de/newsletter/…est-urlaub.html -
EUGH vom 13.6.2013 (C-415/12), vgl. #6. Wie wird diese Entscheidung bei Euch praktiziert ?
http://www.hensche.de/Urlaub_bei_Tei…H_C-415-12.html
http://www.ihrarbeitsrecht.de/725/eugh-urlau…hoehe-erhalten/
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