Hallo Mitdenker,
nehmen wir mal den Fall an, als Drittschuldner (DS in dem Fall: Bank) wird Euch ein PfÜB zugestellt, bei dem auf Seite 8 unten das Kreutz bei ".. die Forderung an Zahlung statt .." zu überweisen.
Es würde ein P-Konto, ein Dispo-Rückführungskonto und ein bereits in die Geschäftsverbindung vorrangig vorliegender PfÜB vorliegen.
Was hat das jetzt für Auswirkungen? (der Gläubiger ist durch "Abtretung" jetzt unser Kontoinhaber geworden??)
Was ist in der DSE anzugeben?
Ist der PfÜB in der DSE zwar als anerkannt aber gleich als "erledigt" zu erklären, da ja keine freie Forderung besteht?
Der Titel ist ja jetzt "verbraucht"/erledigt. Was mache ich, wenn mir zufällig in ca. 3 Monaten vom selben Gläubiger-/vertreter in der selben Sache erneut ein PfÜB zugeht??
Gruß Thomas
PS. Es ist gar nicht so selben, dass diese PfÜB ankommen, bisher haben die Gläubiger-/vertreter den PfÜB immer vor Ablauf der DSE-frist zurückgenommen.