Hallo,
mein Bezirksrevisor hat mich gerade auf eine Frage gebracht, auf die hier vorher noch niemand gekommen war:
Ist die Mindestgebühr vom 200 € für die Nachlasspfelgschaft in jedem Fall als Mindesgebühr zu erheben oder wird bei mittellosen/überschuldeten Nachlassen gar keine Jahresgebühr erhoben?
Erzählt mal, wie das bei euch ist!
DAnke und Gruß
AKon