Zahl der Betreuungsfälle

  • Die bloße Zahl der Betreuungsfälle ist nicht aussagekräftig, da sich in den verschiedenen BL die Gepflogenheiten und Zuständigkeiten erheblich unterscheiden.

    Beispiel: In Berlin ist der RPfl. für die Erstellung der KR zuständig. In anderen BL macht das der UdG (Kostenbeamte).

    In Bayern gibt's für die Rechnungslegungen einen Rechnungslegungsbeamten. Ferner ist es in den südlichen Staaten der Republik wohl üblich, dem Betreuer (sofern er nicht gerade eklatant unangenehm aufgefallen ist), die RL-Pflicht bei Sozialhilfeempfängern zu erlassen. Nach dem Motto: Ist kein Vermögen zu verwalten.

    In Berlin ist der RPfl. für die RL zuständig. Und selbstverständlich wird auch bei Sozialhilfebezug die RL geprüft - auch hier werden Gelder von Dritten verwaltet. Mann, das wäre ein Ding, wenn man diese RL los wäre - was sollte man den ganzen Tag lang machen?

    Von daher sagen die bloßen Zahlen wenig aus.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *


  • In Bayern gibt's für die Rechnungslegungen einen Rechnungslegungsbeamten.

    Der sog. Rechnungsbeamte in Bayern wurde m.W. vor nicht allzu langer Zeit abgeschafft.
    Insofern muss man bayrische Belastungszahlen jetzt genauer unter die Lupe nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!