Hallo, ich bin mir nicht sicher ob mein Fall ins Forum Nachlass oder ins Forum Betreuung gehört: stelle ihn deshalb mal hier ein.
In X-Land wurde eine mumifizierte Leiche gefunden. Anhand von Gegenständen, die sich im Umfeld der Leiche befanden, schließt man darauf, dass der Tote aus meinem Bezirk stammt. Eine Gen-Probe soll zwischenzeitlich aus der -vermeintlichen- Wohnung der Leiche genommen worden sein und nach X-Land geschickt. Ergebnis offen. Sterbeurkunden in X-Land dauern erfahrungsgemäß -hatte schon mehrere dort verstorbene Erblasser- sehr lange.
Der Vermieter des -vermeintlichen- Erblassers hat sich einen Anwalt genommen. Er hat Angst um ausfallende Mieteinnahmen (der vermeintliche Erblasser hatt offensichtlich keine Angehörigen). Der Anwalt rät dem Vermieter, das Nachlassgericht schnellstmöglich zum Handeln anzuhalten. Genaueres sagt der Anwalt dem Vermieter nicht. Der Vermieter steht nun da.
Sicherungsnachlasspflegschaft nach § 1960 BGB: Eigentlich habe ich ja noch gar keinen Erblasser. Es ist ja noch gar nicht sicher, ob die Leiche der Erblasser ist, der in meinem Bezirk wohnhaft war und mit dem der Vermieter einen Mietvertrag geschlossen hat.
Prozessnachlasspflegschaft nach § 1961 BGB: Es gilt eigentlich dasselbe, wie bei der Sicherungsnachlasspflegschaft. Und es ändert sich auch nichts, wenn der Vermieter die Nachlasspflegschaft beantragt. Ich hab ja eigentlich noch keinen Erblasser.
Mir kam dann der Gedanke: Abwesenheitspflegschaft nach § 1911 BGB (will den Fall nicht an das Betreuungsgericht abdrücken, bin nämlich auch dort zuständig). Die Voraussetzungen liegen nach dem Wortlaut des Gesetzes eigentlich vor. Die Wohnungseinrichtung könnte als Vermögen des Abwesenden gesehen werden. Ob weiteres Vermögens (Bankvermögen) vorhanden ist, ist bisher noch nicht bekannt geworden. Das Vermögen des Abwesenden bedarf der Fürsorge (unnötige Vermögensminderung durch evtl. weitere Mietzahlungen). Aber: eigentlich liegt ein ausschließliches Drittinteresse vor (der Vermieter hat Angst vor Mietausfällen).
Ich schwanke noch, ob ich eine Abwesenheitspflegschaft anordnen soll oder einfach warte, bis ich "offiziell" Kenntnis vom Tod des in meinem Bezirk wohnenden Erblassers bekomme.
Sehen die anderen Forumteilnehmer dies genau so, ähnlich oder ganz anders?