Hallo,
in einer Nachlasspflegschaft macht die Nachlasspflegerin
a) Vergütung
b) Auslagen in Form von Porto, Kopien, Telefonkosten und Fahrtkosten
geltend.
Schließlich berechnet sie aus der Summe von a) und b) 19% MWSt.
Ich habe den Vergütungsantrag dem Verfahrenspfleger zur Stellungnahme geschickt.
Dieser wendet nun ein, dass Portokosten rein netto abzurechnen sind. Eine Mehrwertsteuer fällt auf Portokosten seiner Meinung nicht an.
Die Nachlasspflegerin ist da anderer Meinung und verweist auf ein Schreiben eines Anwaltvereins.
Kann mir irgendjemand eine aktuelle Fundstelle zu diesem Thema geben?
Vielen Dank!