Ich vertrete gerade Nachlasssachen und stehe aufm Schlauch.
Im April 2013 wurde hier ein Erbschein nur zum Gebrauch für die Grundbuchberichtigung erteilt.
Nun will eine der Miterben (Ehefrau) einen Erbschein haben, weil jetzt festgestellt wurde, dass noch Wertpapiere vorhanden sind und die Bank einen Erbschein verlangt.
Muss ein neuer Erbscheinsantrag gestellt werden oder kann einfach eine Ausfertigung des Erbscheins von 2013 erteilt werden mit entsprechendem Vermerk (gegen Gebühr für einen Erbschein natürlich)?
Müsste ich die weiteren Erben (Kinder) hierzu vorher anhören?
Wie müssten die Kosten berechnet werden?
Bin dankbar für jede Hilfe