Probleme mit Berufsbetreuer

  • Hallo liebe Kollegen!

    Erstmal finde ich es schön das es so ein Forum gibt! Ich wusste gar nichts von Euch bis ich mein Problem mal gegoogelt habe.

    Ich bin seit sechs Jahren Rechtspflegerin am AG und seit einem Jahr am Betreuungsgericht. Ich habe große Probleme mit einem Berufsbetreuer. Der Betreuer entnimmt sich die Vergütung frühzeitig (noch vor Ablauf des Zeitraums, noch bevor ein Antrag auf Festsetzung gestellt wurde und noch bevor festgesetzt wurde), weigert sich Belege einzureichen, Angaben zum Einkommen zu machen, verschleudert das Vermögen von seinen Betreuten bzw. fährt alles an die Wand, usw.. Die Liste ist lang!

    Ich habe schon mehrfach Zwangsgelder festgesetzt und teilweise mit der Vollstreckung begonnen, aber es wurde letztendlich bis zur Spitze getrieben und beim LG alles vorgelegt. Es geht trotzdem munter weiter! Ich habe unsere Richter schon darauf angesprochen, aber die sehen keine Veranlassung zum Handeln und bestellen ihn munter weiter bzw. entlassen ihn nicht, obwohl genügend andere Berufsbetreuer da sind die besser geeignet sind.

    Ich sehe langsam keinen Ausweg mehr und bitte Euch um Eure Hilfe:

    - Was kann ich machen um die vorzeitige Vergütungsentnahme zu stoppen? Zwangsgeld? Wie würdet Ihr die Androhung schreiben?

    - Was kann ich machen um die Vermögensverschleuderung in den Griff zu bekommen?? Gegenbetreuer?

    Ich fühle mich langsam wie in einem Hamsterrad.

    Vielen lieben Dank an alle die Rat wissen!

  • Ich hätte da noch ein paar Rückfragen.
    Stimmen die Beträge, die sich der Betreuer entnimmt, mit den Beträgen, die später festgesetzt werden überein?
    Macht er das auch dann so, wenn der Betroffene mittellos ist?

  • Wende dich doch mal an die Betreuungsbehörde. Das hat hier eine Kollegin auch schon gemacht, als die Richter nichts unternehmen wollten. Die Betreuungsbehörde hat den Betreuer dann mal zum Gespräch gebeten. Schließlich werden Berufsbetreuer meist nur auf Vorschlag der Betreuungsbehörde bestellt.

  • Wie kann er Vermögen verschleudern ? Sind keine Sperrvermerke auf Sparkonten eingetragen ?

    Wenn dir strafbare Handlungen bekannt sind ( evtl. Veruntreuung ), Mitteilung an die Staatsanwaltschaft.

  • Danke für Eure Antworten!

    Die Beträge stimmen mit dem überein was später festgesetzt wird. Die Vergütung wird meistens nur viel zu früh entnommen. Manchmal sogar am Anfang des Zeitraums, wenn gerade erst für den vorherigen Zeitraum festgesetzt wurde. Man erkennt es überdeutlich am Verwendungszweck auf dem Kontoauszug (z. B. "Betreung 22.2. bis 21.5.", gebucht am 11.3.). Das zieht sich wie ein roter Faden durch jedes Verfahren. Wenn der Betroffene mittellos ist zahlt ja die Staatskasse, aber wenn Du darauf hinaus willst das er sich die Beträge erst vom Betreuten holt und nach Überweisung aus der Staatskasse wieder an ihn zurückführt, dann kann ich das zum Glück verneinen. Oder es ist mir noch nicht aufgefallen, da wir in der Abteilung bei Mittellosen von einer Rechnungslegung absehen.

    Was Sperrvermerke angeht: Die werden als nicht nötig erachtet. Ich fordere an, er weicht aus (Argumentation z. B.: "Sinnlos, da sowieso über 3.000 € auf dem Konto" oder "Ihre Vorgänger wollten das auch nicht, die waren nicht so kleinlich wie Sie"). Auch hier geht es immer bis zum LG und es dauert immer dementsprechend lang bis mal was zur Akte kommt. Die Ausgaben die gemacht werden sind lückenlos belegt, allerdings kommen die Rechnungslegungen auch erst nach der Androhung von Zwangsgeld bzw. wenn der Beschluss kommt. Und wenn eine Rechnungslegung kommt, dann muss sie wieder zurückgeschickt werden, weil entweder fehlt die Hälfte oder es ist derart wirr, dass niemand durchblickt.

    Die Ausgaben sind einfach verschwenderisch und teilweise unnötig. Da werden auch mal Rechnungen nicht bezahlt und der / die Betreute werden verklagt obwohl man locker zahlen könnte. Und dann wird auch noch antragsgemäß verurteilt, also eine gute Begründung für das nicht zahlen der Rechnung gibt es offensichtlich nicht (zumal auch einige Prozesse mit VU's enden). Aber Straftaten sind mir jetzt nicht bekannt bzw. sehe ich keine Anzeichen für Straftaten. Er macht halt nur was er will, wann er es will und wie er es will.

    Das mit der Betreuungsbehörde werde ich mal in die Wege leiten, aber was bringt mir das wenn er laufende Verfahren hat? Der derzeitige Zustand ist weder für die Betreuten, noch für uns am Gericht weiter tragbar. Ich möchte gerne jetzt etwas machen. Mir und meinen Kollegen gegenüber wird er jetzt auch schon ausfallend, nur weil wir unsere Arbeit (anständig) machen (wollen). Es nervt nur noch! :mad:

  • Was heisst "verschwenderisch" und "unnötig"?
    Die Verschwendung kommt dem Betreuten zugute, wenn ich recht verstehe, also was soll's, sollen sich die Erben ärgern und ggf. tätig werden.

    Wie lange lasst Ihr denn den Leuten Zeit die RL zu erstellen?

    Was sagen denn die Betreuten zu dem Betreuer? Ich könnte mir vorstellen, dass die meisten ganz zufrieden mit Ihrer Betreuung sind :D

    Das mit der Vergütung ist allerdings ein Problem --> Ergänzungsbetreuer! §§ 1908i, 1805, 1834 BGB ;)
    Ich würde ihm auch mal den Wortlaut von § 266 StGB zukommen lassen, nur mal so z.K., aber mit PZU.

  • Oder es ist mir noch nicht aufgefallen, da wir in der Abteilung bei Mittellosen von einer Rechnungslegung absehen.

    :eek:

    Die Ausgaben die gemacht werden sind lückenlos belegt, allerdings kommen die Rechnungslegungen auch erst nach der Androhung von Zwangsgeld bzw. wenn der Beschluss kommt. Und wenn eine Rechnungslegung kommt, dann muss sie wieder zurückgeschickt werden, weil entweder fehlt die Hälfte oder es ist derart wirr, dass niemand durchblickt.

    Die Ausgaben sind einfach verschwenderisch und teilweise unnötig. Da werden auch mal Rechnungen nicht bezahlt und der / die Betreute werden verklagt obwohl man locker zahlen könnte. Und dann wird auch noch antragsgemäß verurteilt, also eine gute Begründung für das nicht zahlen der Rechnung gibt es offensichtlich nicht (zumal auch einige Prozesse mit VU's enden).

    Also, dass das nicht ausreicht um wenigstens mal zu prüfen, ob der Betreuer geeignet ist, verstehe ich nicht. Aber Richter sind da manchmal komisch, ich weiß. Vllt. kann man sich ja aber trotzdem mal mit den Richtern zusammensetzen und besprechen, ob man ihn nicht doch entlassen kann. Und evtl. hilft es auch schon, wenn ein Richter mal was schreibt.

  • Neben der Einschaltung der Betreuungsbehörde:

    1. Die Akten jeweils dem zuständigen Richter vorlegen, damit er sie selbst bearbeiten möge.
    2. Vorlage der Akten an die StA wegen des Verdachts der Untreue (fortgesetzte vorzeitige Geldentnahmen).
    3. Haftungsanzeige aller Betreuungsrechtspfleger an den Dienstherrn, dass aufgrund der Bestellungspraxis der Richter mit Amtshaftungsfällen zu rechnen ist, weil die Erfüllung der Betreuerpflichten nur mittels langwieriger Zwangsgeld und Beschwerdeverfahren durchzusetzen ist und in dieser Zeit die Gefahr der Schädigung des Vermögens der Betroffenen besteht.

    Punkt 3) müsste am Besten und Schnellsten "ziehen".

  • Unnötig habe ich schon beschrieben: Gerichtsverfahren die verloren werden, weil von vorneherein keine Chance bestand oder weil es zu einem VU bzw. VB kommt, gegen den dann nichts mehr gemacht wird / werden kann. Es werden Anwälte eingeschaltet wo überhaupt keine benötigt werden (glaubt es mir einfach, die konkreten Fälle darf ich jetzt nicht beschreiben; Betreuer lesen hier sicherlich auch mit).

    Verschwenderisch heißt, dass Dinge gekauft werden die ein/e Betreute/r nicht braucht. Was möchte ein 88-jähriger der praktisch blind und dement ist und den ganzen Tag im Bett liegt mit einem neuen iPhone 5? Wofür braucht ein körperlich und etwas geistig behinderter (Minderbegabung) Mensch 6 Pflegerinnen, davon 3 Vollzeit und 3 Teilzeit? Immobilien werden runtergewirtschaftet, es werden Geldanlagen gemacht die völliger Humbug sind (Betreuter 90 Jahre, schon knapp bei Kasse, Laufzeit 20 Jahre). Manche Immobilie hat zu Beginn der Betreuung noch was abgeworfen, jetzt kosten sie nur noch. Ich wollte für alles Erklärungen aber es kommt nur "Braucht man halt, näher kann ich das nicht erklären. Ich mache schließlich seit 20 Jahren Betreuung und Sie haben keine Ahnung!".

    Ich konnte manche Betreute schon anhören z. B. wegen Grundstücksveräußerungen und der ein oder andere ist unzufrieden. Bei manchen muss man allerdings sagen, dass sie halt "schwierig" sind. Ihr kennt das mit Sicherheit. Andere sind halt nicht mehr anhörungsfähig.

    Könnte die vorzeitige Vergütungsentnahme tatsächlich eine Untreue sein? Wo ist der Nachteil in der verfrühten Entnahme der Vergütung zu sehen? Und ich weiß, eigentlich müsste bei jedem Verfahren Rechnungslegung angeordnet werden. Mehr sage ich dazu besser nicht. :oops: Aber bei angeordneter Rechnungslegung geben wir, je nach Umfang des Vermögens und der Kontobewegungen, von Ende Februar bis Ende April Zeit zur Einreichung. Im Einzelfall auch länger.

  • (...)

    3. Haftungsanzeige aller Betreuungsrechtspfleger an den Dienstherrn, dass aufgrund der Bestellungspraxis der Richter mit Amtshaftungsfällen zu rechnen ist, weil die Erfüllung der Betreuerpflichten nur mittels langwieriger Zwangsgeld und Beschwerdeverfahren durchzusetzen ist und in dieser Zeit die Gefahr der Schädigung des Vermögens der Betroffenen besteht.

    Wir wollen unseren Richtern kein Ei legen. Das würde nur innerhalb der Abteilung zu Unruhe führen. Doofe Ausrede, aber wir möchten gerne alle miteinander auskommen und nicht gegeneinander. Aber sollte es so weiter gehen, werde ich das natürlich vorschlagen. Wäre aber Ultima Ratio!

  • Es geht nicht um die Befindlichkeiten der Richter oder um Unruhe in der Abteilung - die habt ihr ja schon -, sondern um die eigene Haftung, weil dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, mit Sicherheit die vorwurfsvolle Frage kommt, weshalb man sich das Ganze so lange "untätig" angeschaut hat.

  • "Oder es ist mir noch nicht aufgefallen, da wir in der Abteilung bei Mittellosen von einer Rechnungslegung absehen."

    Wir hatten leider auch schon mal einen Berufsbetreuer, der sich bei Mittellosen bediente. Kleinvieh macht auch Mist und wer sich vorzeitig die Vergütung holt, scheint sehr klamm zu sein. Da würde ich genauer hinsehen.

  • Hallo Flip,

    zu den aufgeworfenen strafrechtlichen Problemen folgendes:
    -) die vorzeitige Entnahme von Betreuervergütung stellt schon mangels entsprechender vorheriger Festsetzung, die sachlich erst die Befugnis zum Zugriff auf das Vermögen bildet, eine Untreue dar. Der realisierte Schaden ist allerdings diskussionsfähig, möglicherweise nur der Zinsschaden für die vorzeitige Entnahme
    -) die Anschaffung von unnötigem Kram (und auch ein Iphone 5 ist Kram, wenn man es nicht braucht/verwendet, nur der ausdrückliche Wunsch des solventen Betreuten nach diesem Kram lässt das straflos werden) kann ebenso Untreue sein wie das Führen von vorneherein aussichtsloser Prozesse. Steht denn eigentlich fest, dass die Betreuten den Kram bekommen, oder wird hier für den Betreuer beschafft, unter dem Deckmantel der Betreuung?

    Dass eine Betreuungsrechtspflegerin der Ausplünderung eines Betreuten "zugesehen" hat, hat hier vor Jahren mal zu Ermittlungen geführt, gegen Betreuer (wurde verurteilt) und die Rechtspflegerin (wurde m.E. nach eingestellt, war aber sicher trotzdem unangenehm) - und anschließend zu einem Haftungsprozess auch gegen den Staat.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Es gibt immer wieder Betreuer, die nicht weiter bestellt werden dürften oder entlassen werden müssten, aber unter "Schutz" d. Richters/Richterin stehen. Zwangsgeldverfahren bringen dann nichts.
    Natürlich könnte man wie von Cromwell unter 3. vorgeschlagen verfahren. Auch meiner Ansicht nach das letzte Mittel.

    Nicht zielführend ist:

    Zitat

    Ich habe unsere Richter schon darauf angesprochen, aber die sehen keine Veranlassung zum Handeln und bestellen ihn munter weiter bzw. entlassen ihn nicht

    Ich würde passende Akten (Regress droht) mit einer prägnanten schriftlichen Ausarbeitung d. Richter vorlegen. Dann muss reagiert werden. Gespräche, allgemeine Aktenvermerke zur Kenntnis führen zu nichts.

    Wenn es so weitergeht und es zu einem Regress käme, bleibt Negatives auf jeden Fall an Dir hängen.


    Zu den fehlenden Sperrvermerken nach § 1809 BGB:

    Zitat

    Was Sperrvermerke angeht: Die werden als nicht nötig erachtet. Ich fordere an, er weicht aus ...... Auch hier geht es immer bis zum LG und es dauert immer dementsprechend lang bis mal was zur Akte kommt.

    Durchgreifen!!!

    Fehlende Sperrvermerke = erhebliche Regressgefahr. Vorschlag: Die Bank bitten, den fehlenden Nachweis "des wohl bereits eingetragenen Sperrvermerks" zu übersenden.
    In einem solchen Fallneige ich zu einer praktischen Lösung.

    2 Mal editiert, zuletzt von rpfl92 (15. August 2014 um 10:04)

  • ich kann Cromwell und rpfl. 92 hier nur zustimmen.

    Sprich deine Rechtspflegerkollegen an, dann vereinbart ein Gespräch mit den Richtern und weist auf die Unzulänglichkeiten dieses Betreuers hin.

    Bittet ihn entweder nicht mehr zu bestellen, da ihr ihn für nicht geeignet haltet.
    (Hier laufen solche Absprachen und Rücksprachen ganz prima, denn auch die Richter sind an den "Menschen hinter den Betreuten" interessiert und haben ein Interesse daran diese vor Untreue oder ähnlichem zu beschützen)

    In laufenden Verfahren und falls das Gespräch mit den Richtern nichts nützt -auch dann in zukünftigen Verfahren-, kannst du in der jeweiligen Akte inhaltlich etwa folgendes machen:

    Vfg.

    1. Vermerk: Der Betreuer hat auf die Anforderungen des Gerichts vom soundsovielten und soundsovielten nicht reagiert.
    Es gibt folgende Probleme .....
    Ich sehe folgende Gefahr....

    2. Vorlage Herrn/Frau Richter mit der Bitte um Eignungsprüfung des Betreuers

    3. Frist : ...


    Mach ein Protokoll über das gemeinsame Gespräch mit den Richtern und gib es dem/der AL.
    Cromwell hat nämlich recht: Ihr müsst euch absichern. oder willst du später sagen: "Ich hab zwar von den Missständen gewusst, wollte aber den Abteilungsfrieden nicht stören."????

    und auch der Tipp sich selbst an die Bank zu wenden und einen Sperrvermerk zu erbitten, ist richtig.
    Wird aus pragmatischen Gründen hier auch gemacht. Geht schnell - ist effektiv - Akte vom Tisch

    Durchsetzen !

  • Neben der Einschaltung der Betreuungsbehörde:

    1. Die Akten jeweils dem zuständigen Richter vorlegen, damit er sie selbst bearbeiten möge.
    2. Vorlage der Akten an die StA wegen des Verdachts der Untreue (fortgesetzte vorzeitige Geldentnahmen).
    3. Haftungsanzeige aller Betreuungsrechtspfleger an den Dienstherrn, dass aufgrund der Bestellungspraxis der Richter mit Amtshaftungsfällen zu rechnen ist, weil die Erfüllung der Betreuerpflichten nur mittels langwieriger Zwangsgeld und Beschwerdeverfahren durchzusetzen ist und in dieser Zeit die Gefahr der Schädigung des Vermögens der Betroffenen besteht.

    Punkt 3) müsste am Besten und Schnellsten "ziehen".


    :daumenrau:daumenrau:daumenrau
    Die Ausführungen zu Ziffer 3. habe ich in einem ähnlichen Fall zusätzlich noch in die Betreuungsakte geschrieben und dem Betreuungsrichter vorgelegt mit der - auch wenn ich mich damit weit aus dem Fenster gelegt habe - ausdrücklichen Bitte um Entlassung des Betreuers, da aus den und den Gründen das Vertrauensverhältnis nachhaltig und dauerhaft zerstört ist und Amtshaftungsansprüche nicht mehr ausgeschlossen werden können, weil...". Eigene Absicherung würde mir jetzt ganz wichtig sein. Ich würde genau wie rpfl92 vorgeschlagen hat auch mit den Richtern nicht unbedingt nochmal reden wollen. Alles "über und durch die Akten" machen, dann werden sie evtl. eher zum Handeln veranlasst.
    Viel Erfolg!

  • .....und auch der Tipp sich selbst an die Bank zu wenden und einen Sperrvermerk zu erbitten, ist richtig.
    Wird aus pragmatischen Gründen hier auch gemacht. Geht schnell - ist effektiv - Akte vom Tisch

    Bekannt , dass ein lediglich vom Gericht erbitteter Sperrvermerk keine materiellrechtlich wirksame Sperrvereinbarung darstellt ?
    Einem entsprechendem "Vermerk" könnte allenfalls eine gewisse Warnfunktion zugedacht werden.

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