Hallo, hab über die Suchfunktion bisher nichts passendes gefunden, deshalb meine -vielleicht- etwas blöde Frage:
Es geht um das Rechtskraftzeugnis bzw. um (weitere) Ausfertigungen der Genehmigungsbeschlüsse im Sinne von § 40 Absatz 2 FamFG mit Vermerk der Rechtskraft.
§ 46 FamFG hat ja folgenden Wortlaut:
"Rechtskraftzeugnis:
Das Zeugnis über die Rechtskraft eines Beschlusses ist auf Grund der Verfahrensakten von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs zu erteilen. Solange das Verfahren in einem höheren Rechtszug anhängig ist, erteilt die Geschäftsstelle des Gerichts dieses Rechtszugs das Zeugnis. In Ehe- und Abstammungssachen wird den Beteiligten von Amts wegen ein Rechtskraftzeugnis auf einer Ausfertigung ohne Begründung erteilt. Die Entscheidung der Geschäftsstelle ist mit der Erinnerung in entsprechender Anwendung des § 573 der Zivilprozessordnung anfechtbar."
Meine Frage zielt auf den Absatz 3 bzw. auf den Umkehrschluss aus Absatz 3.
Wird in allen anderen Verfahren (außer Ehe- und Abstammungssachen) ein Rechtskraftzeugnis bzw. ein weiterer Beschluss mit Vermerk der Rechtskraft nur auf (gesonderten) Antrag oder auch von Amts wegen erteilt?
Die mir zugänglichen Kommentierungen zeigten mir bisher nicht den 100 %ig richtigen Weg, leider.
Bei uns hier verhalten sich die Geschäftsstellen der Betreuungsreferate ganz unterschiedlich und das führt immer wieder zu Problemen, vor allem mit den Betreuern und Pflegern.
Betreuer bzw. Pfleger monieren, dass sie keine Rechtskraftzeugnisse bekommen, obwohl sie gar keine beantragt haben (aber der Meinung sind, sie -wie bei manch anderen Geschäftsstellen- von Amts wegen bekommen zu müssen).
Wenn die Geschäftsstellen, welche regelmäßig die Rechtskraftzeugnisse von Amts wegen erteilen, einmal eine "amtswegige Erteilung" vergessen, gibts ebenfalls Stress ("Haben das Zeugnis bisher immer ohne Antrag bekommen und jetzt?").
Es stellt sich evtl. sogar die Frage der Staatshaftung mit entsprechendem Regress, oder nicht?
Wie wird die Erteilung denn im übrigen Bundesgebiet gehandhabt.
Ich würde mich über viele Äußerungen freuen.
Schon jetzt danke an alle, die sich beteiligen.