Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Die Erblasserin hatte ein Testament aus dem Jahre 1990 verfasst, in welchem sie ihren Ehemann zum Alleinerben eingesetzt hatte. Aufgrund dieses Testamentes ist ein Erbschein erteilt worden, der eben auch dieses Testament als Grundlage namentlich bezeichnet.
Nachdem nun auch der Ehemann verstorben ist, ist ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahre 2002 aufgetaucht, in welchem die Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben.
Durch dieses neuere Testament hat sich daher die Erbfolge ja nicht verändert. Allerdings hat sich das Testament als Grundlage geändert. Dummerweise steht jetzt noch das alte Testament in dem Erbschein. Dies würde vermutlich bedeuten, dass ich den Erbschein einziehen, einen neuen Erbschein erteilen und auch das Grundbuch, welches ja das Datum des Erbscheins auch enthält, berichtigt werden müsste (im schlimmsten Fall könnte der alte Erbschein ja noch nicht einmal mehr aufgefunden werden und man müsste sogar über eine Kraftloserklärung nachdenken....).
Jetzt frage ich mich nur, ob ich dieses ganze "Theater" tatsächlich abhalten muss, nur weil es eben ein neueres Testament gibt, sich aber die Erbfolge ja nicht geändert hat...dabei ist es ja noch nicht mal zwingend erforderlich, das Testament überhaupt zu bezeichnen...
Gibt es vielleicht Ideen wie man das ganze auch "eleganter" und praktischer lösen könnte?
Danke für eure Anregungen!
Gruß