Eine allgemeine Praxisfrage:
Gem. BGH vom 13.03.2014, Az.: IX 43/12 ist der Schuldner dem IV gegenüber nach einer Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit umfassend auskunftspflichtig hinsichtlich der Umstände, die für die Ermittlung des fiktiven Maßstabs erforderlich sind, aus denen sich die ihm mögliche abhängige Tätigkeit und das anzunehmende fiktive Netto-Einkommen ableiten lassen.
Der Schuldner hat die Pflicht schon im lfd. Verfahren, im Regelfall einmal jährlich, Zahlungen an den IV zu leisten.
Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Obliegenheit, sondern um eine eigenständige Abführungspflicht, auf deren Einhaltung der IV unmittelbar einen Anspruch hat.
Wie überprüft Ihr diese Ansprüche? Unsere Richter wollen nun, dass wir mehr "eingreifen".