Moin zusammen! Folgendes Problem:
Das örtliche Jobcenter und die Sozialamtstreiten sich über deren Zuständigkeit uneins.
Zum SV:
Antragsteller beantragt hier Beratungshilfe für "Ich möchte einen LKW Führerschein machen, damit ich wieder arbeiten kann. Leider kann ich ihn mir aber nicht leisten. Weder Sozialamt noch Jobcenter erteilen sachliche Beratung und keiner fühlt sich zuständig".
Hintergrund: Der Antragsteller ist voll Erwerbsunfähig.
Der Mitabreiter des SA nimmt nicht mal einen Antrag auf, da er gar nicht arbeitsfähig ist (also der Antragsteller :D) und der Antrag somit aussichtslos sei.
Der RA argumentiert nun, er müsse erst einmal die Zuständigkeit der Behörden klären, hilfsweise die Aussichtslosigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Übernahme der Führerscheinkosten juristisch prüfen.
Aber es kann m.E. doch nicht Sinn und Zweck der BerH sein herauszufinden (zu lassen) wer zuständig ist.
OK, die Erfolgsaussichten prüfen wird nicht. Aber jemand mit VOLLER Erwerbsunfähigkeit möchte einen Führerschein bezahlt bekommen??? Ich unterstelle ja nicht einmal, dass er den vorrangig gerne für private Zwecke haben möchte. Aber VOLLE Erwerbsnunfähigkeit klingt für mich eindeutig. Und ich sehen kein Recht auf Kostenübernahme des Führerscheins. Zähle ich hier Erbsen und spalte Haare?
Gibt es Meinungen hierzu?