Hallo,
mal wieder ein neuer Fall für mich...
Antrag auf Erlass eines PfÜB. Zahlungen wurden von dem Gläubiger auf die Hauptforderung verrechnet, so dass nur noch Zinsen und Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheides übrig sind.
Kann man einen PfÜB auch nur wegen der Zinsen und Kosten erlassen?
Zahlungen sind doch eigentlich immer erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptforderung zu verrechnen. Moniert ihr das und verlangt eine korrigierte Forderungsaufstellung?
LG und vielen Dank