Spielwiese ist gut...
Unterschiedliche Voraussetzungen öffentliche Zustellung?
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Zur Auskunft des Gerichts über "unbekannt abmelden": Es ist in der Tat möglich, sich so abzumelden. Man kann dies durch entsprechende Angaben über einen noch nicht bestehenden neuen Wohnsitz so steuern.
Laut #1 handelte es sich um eine Abmeldung von Amts wegen.
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Laut #1 handelte es sich um eine Abmeldung von Amts wegen.
Hatte ich gelesen. Ändert aber nichts daran, dass es eben möglich ist, einen solchen Eintrag sogar zu provozieren, wodurch er nicht richtiger werden muss. Ich habe es selbst schon veranlasst, dass jemand nach unbekannt abgemeldet wird, wenn sich z.B. im Rahmen einer Durchsuchung herausgestellt hat, dass der Vogel (hier) endgültig ausgeflogen war. Trotzdem bedeutete das nicht, dass der/diejenige keinen festen Aufenthaltsort hatte, wie die nach einigen Fahndungsbemühungen später erfolgte Festnahme an ... dann zeigte.
Mir ging es alleine darum zu zeigen, dass die Auskunft des Gerichts ev. nicht so neben der Sache lag, wie JSanny das verstanden hatte.Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Trotzdem bedeutete das nicht, dass der/diejenige keinen festen Aufenthaltsort hatte, wie die nach einigen Fahndungsbemühungen später erfolgte Festnahme an ... dann zeigte.
Ok, aber man kann doch einer Privatperson/-Firma nicht die Ausschöpfung von Erkenntnismöglichkeiten auferlegen, die Behörden/Gerichten zur Verfügung stehen.
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Habe ich auch nicht behauptet, siehe mein vorletztes Posting, letzter Absatz (und nun zum Hauptpunkt ...). Da sind wir uns also einig.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Kurzes Update:
Nach nochmaliger Recherche steht der SC nach wie vor unter Bewährung. Der Bewährungshelfer teilt keine Anschrift mit, hat aber Vermittlung und Zahlung zugesagt. Also habe ich das Gericht gebeten, die Klage c/o zuzustellen, der Bewährungshelfer ist darüber informiert.
Mitteilung Gericht: c/o Zustellung an Bewährungshelfer geht nicht.
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Hm, was ist mit einer qualifizierten EMA ? Die will ich immer haben.
Und der kann dem Bewährungshelfer ja Empfangsvollmacht erteilen, dann kannste da zustellen.
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Was ist eine qualifizierte EMA? In der Stadt wartet man auf eine ganz normale EMA schon 2 Monate, das nur am Rande
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Ich würde auch sagen, wie auch schon Störtebecker: Den Bewährungshelfer bitten, sich eine Zustellungsvollmacht erteilen zu lassen.
Das mit der Zahlungszusage ist ja interessant, wie will er das denn bewerkstelligen, der Bewährungshelfer? -
Wenn der Bewährungshelfer Kontakt hat, dann hat er auch eine Adresse, an der man notfalls zustellen könnte, falls das mit der Zustellvollmacht nicht klappt.
Ich würde also zunächst ein wenig abwarten, ob das mit der Vollmacht klappt, dann direkt nach der Adresse fragen. Falls das nicht funktioniert, dann würde ich Kontakt mit dem bewährungsüberwachenden Amtsgericht aufnehmen und dort um Bekanntgabe der Adresse bitten, unter Hinweis, dass der Bewährungshelfer die Herausgabe verweigert etc.
Da Ihr ja die Geschädigte vertretet, hinterlässt das keinen besonderen Eindruck vom Verurteilten.Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Dann rufe ich am Montag wohl den Bewährungshelfer noch mal an und frage ihn, ob er eine Zustellvollmacht hat. Die Adresse wollte er mir nicht geben, er würde Kontakt aufnehmen mit dem Schuldner und eine Zahlung vermitteln. Ist natürlich alles schwammig. Ich denke schon, daß er es gut meint und sicher auch mit dem Schuldner spricht, aber mir wäre wichtig einen Titel für die Partei zu erhalten, ist ja verständlich.
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