Guten Abend zusammen;)
Langsam verzweifele ich etwas und würde gerne die Meinung der Fachfrauen/-männer hier mal hören.
Folgender Sachverhalt:
Mandant erstattet selber Anzeige wegen Unterschlagung gegen einen Ex-Arbeitnehmer. Es kommt zur Anklage (auch wegen anderer Betrugsdelikte). Im Laufe des Verfahrens entzieht sich der Angeklagte immer wieder. Wir haben 4 Schreiben der StA erhalten, ob wir den Aufenthaltsort kennen. Später wurde der Angeklagte zur Fahndung ausgeschrieben und auch scheinbar gefunden, er ist sodann verurteilt worden.
Jetzt haben wir Klage wegen Schadenersatz eingereicht (unterschlagene Beträge). Die Klage konnte nicht zugestellt werden.
Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe natürlich zunächst eine EMA gemacht. Antwort war klar "Die von Ihnen angefragte Person wurde von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet."
Schreiben an die alte Anschrift kamen alle mit "Empfänger unbekannt" zurück.
Der Beklagte wohnte zuletzt c/o bei einem C, D oder E Promi, der angeschrieben wurde und um Hilfe gebeten wurde, keine Antwort.
Also habe ich Antrag auf öffentliche Zustellung gestellt. Ich habe die rückläufigen Briefumschläge beigefügt, die Auskunft des Meldeamtes und die diversen Schreiben der StA, als Nachweis, daß ein Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist.
Heute bekomme ich ein Schreiben des Gerichtes, daß das nicht reicht. Zitat: "Wenn der Gesuchte sich nach unbekannt abmeldet, heißt das noch nicht, daß er keinen Aufenthaltsort hat." Ja und jetzt? Was soll mir das denn sagen, mal abgesehen davon, daß er von AMTS wegen abgemeldet ist und sich wohl selber schlecht als nach unbekannt verzogen melden kann
Weiter soll ich Angehörige und Nachbarn befragen und mich bei den Sozialbehörden erkundigen.
Ok Nachbarn würde ich noch einsehen, wobei ich nicht weiß, wie das passieren soll, da es ca. 300 km von hier ist. Angehörige? Wie soll ich die denn ermmitteln? Und wie soll ich an Auskünfte der Sozialbehörden kommen, wenn ich keinen Titel habe?
Weiter könnte eine Detektei helfen. Ja und wer trägt die Kosten? Klar irgendwann vielleicht evtl. der Schuldner.
Wo ist da noch die Verhältnismäßigkeit?
Warum reicht bei einem Gericht die Übersendung der Rückbriefumschläge nebst negativer EMA und bei anderen Gerichten wird so ein Aufstand, Entschuldigung, gemacht?
Die "üblichen Ermittlungen" über das Internet wurden natürlich auch gemacht (Facebook pp.), hat aber auch nicht geholfen, der Schuldner ist untergetaucht.
Über Meinungen, Tipps, Hilfe usw. würde ich mich freuen