Is zwar Schwachsinn (der RA macht das wahrscheinlich nur um seine Mandantin mal so richtig zu beeindrucken), zuständig für den Schwachsinn bist Du aber nicht.
Woraus ergibt sich, dass das "Schwachsinn" ist?
Aber der Dritte wäre doch das Land, und das hat noch keine Ansprüche geltend gemacht? Die Erben können sich ja nicht an den Beamten selbst wenden.
Hier ist vermutlich der Träger für Haftpflichtschäden des Landes gemeint.