Kosten Schufa-Meldung

  • Hallo liebe Vollstrecker!

    Ein Inkassounternehmen beantragt für die Gläubigerin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
    Innerhalb der Forderungsaufstellung werden mehrmals Kosten für die Meldung an die Schufa angesetzt und mit Belegen auch glaubhaft gemacht.

    Ich frage mich allerdings, ob diese Kosten (je 5,95 €) Kosten der notwendigen Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO sind.
    Mir ist nicht klar, inwieweit die Meldung zur Schufa dazu dient, die hier maßgebliche Forderung zu vollstrecken (höchstens als Druckmittel).

  • Sehe ich auch so.
    Mit der Meldung an die Schufa erfüllt das Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen zwischen Unternehmen und Schufa. Diese Kosten können nicht dem Schuldner in Rechnung gestellt werden.

    Wir als Bank zahlen ebenfalls für Meldungen an die - und Nachmeldungen von der - Schufa. Da diese aber im Bankeninteresse erfolgen, wird natürlich keine Weiterberechnung an den Kunden erfolgen.

  • Dient aber ggf. der Vermeidung weiterer Zwangsvollstreckungsversuche, je nachdem was in der Schufa Auskunft so genau drin steht.

    Bei einer Auskunft könnte ich mich überzeugen lassen. Bei mehreren wird die Begründung der Notwendigkeit schon schwierig.

    Lg

  • Dient aber ggf. der Vermeidung weiterer Zwangsvollstreckungsversuche, je nachdem was in der Schufa Auskunft so genau drin steht.

    Bei einer Auskunft könnte ich mich überzeugen lassen. Bei mehreren wird die Begründung der Notwendigkeit schon schwierig.

    Lg

    Hier geht es ja nicht um die Auskunft von, sondern die Meldung an die Schufa.
    Das hat für mich auch nichts mit der Vollstreckung zu tun, fällt nicht unter § 788 ZPO.

  • Ich glaube dass das nicht einfach so abgetan werden kann. Neben der Meldung der Mitglieder (Gläubiger der Schuldner) an die Schufa über Negativmerkmale gibt es auch den Schufa-Suchauftrag. Damit kann die Schufa beauftragen werden, bereits bekannte oder erst künftig bekannt werdende neue Anschriften des Schuldners mitzuteilen. Das macht man als Schufa-Mitglied immer dann, wenn EMA oder sonstige Adressenermittlungsbemühungen erfolglos verlaufen sind. Dass hierfür Kosten entstehen, ist klar. Diese Kosten zählen zu den notwendigen Adressenermittlungskosten im Sinne des § 788 ZPO. Andere Schufa-Kosten hingegegen (Melde- und Nachmelde-Mitteilungen) gehören nicht zu den notwendigen Kosten gemäß § 788 ZPO.

    Dies ist also noch zu klären.

    https://www.schufa4b.de/de/business/pr…nermittlung.jsp

  • Wie ich schon oben schrieb - es geht hier nur um die Kosten der Schufa-Meldung, die mir Kopfzerbrechen bereitet hat (jetzt nicht mehr).

    Mit den Kosten für Schufa-Auskünfte habe ich kein Problem (wenn sie denn belegt sind).

  • Ok.

    Ich glaube aber nicht, dass eine SCHUFA-Meldung jeweils € 5,95 kostet.Die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht aus dem Vertrag mit der SCHUFA wäre dann ja ein teurer "Spaß". Aber was soll's, es ist ja zwischenzeitlich offensichtlich geklärt.

  • Also eine Einmeldung bei der Schufa ist kostenlos.

    Nachmeldungen von der Schufa aufgrund der gemachten Meldung lösen Kosten je nach Vertrag mit der Schufa sowie Übertragungsweg aus.

    Bei einer Nachmeldung wird z.B. eine neue Anschrift oder auch Negativdaten zurückgemeldet.
    Die Kosten dafür könnten schon notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung sein.
    Die Kosten für eine EMA oder eine Anfrage an das Vollstreckungsportal wären ja auch notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung.

    Viele Büros, die nicht melden, holen vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung eine Schufa-Auskunft ein. Damit prüfen sie ob bundesweit Negativdaten vorliegen und die ggf. die Anschrift auch noch stimmt.
    Die Kosten halte ich mittlerweile bis max 5,00 EUR für erstattungsfähig.

    Früher konnte man beim örtlichen Amtsgericht die Information kostenlos erhalten. Dies gibt es nun nicht mehr bzw. ist nicht mehr ausreichend.

    Anfragen über das zentrale Vollstreckungsportal lösen Kosten in Höhe von 4,50 EUR pro Datensatz aus.
    Wenn also beim einem Schuldner 2 Datensätze (z. B. 2 Einträge zur Abgabe der Vermögensauskunft) vorhanden sind, sind dies 9,00 EUR!

    Wir machen keine Anfragen weil man vorher nicht sehen kann, wieviele Datensätze vorhanden sind. Der Schuldner könnte ja z. B. die VA geleistet haben und 9 weitere Gläubiger haben eine Abschrift bekommen. Das sind es 10 Datensätze á 4,50 EUR = 45,00 EUR.

    Da dies notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung sind, halte ich eine Schufa-Auskunft (oder auch Kosten andere Auskunfteien) mit Nachweis und in einem gewissen Rahmen sowie wenn diese z.B. vor einer ZV-Maßnahme notwendig war, auch für notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung.

    Natürlich gibt es auch Büros mit eigener Auskunftei als Tochtergesellschaft, die diese Auskünfte fast automatisch monatlich einbuchen. Das halte ich nur für Kostentreiberei.

  • Diese Anfragen erfolgen oft genug, ohne dass sich eine neue Anschrift ergeben hat. Die Schufaanfrage kann der Adressermittlung dienen, muss aber nicht.

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