Hallo liebe Vollstrecker!
Ein Inkassounternehmen beantragt für die Gläubigerin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Innerhalb der Forderungsaufstellung werden mehrmals Kosten für die Meldung an die Schufa angesetzt und mit Belegen auch glaubhaft gemacht.
Ich frage mich allerdings, ob diese Kosten (je 5,95 €) Kosten der notwendigen Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO sind.
Mir ist nicht klar, inwieweit die Meldung zur Schufa dazu dient, die hier maßgebliche Forderung zu vollstrecken (höchstens als Druckmittel).